Im Standesamt Isen finden selbstverständlich auch in Corona-Zeiten Eheschließungen statt. Bereits seit dem Frühjahr kann jedoch nur noch eine begrenzte Zahl von Gästen teilnehmen. Die Zahl ergab sich aus den jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen, den einzuhaltenden Abstandsregeln und der Größe des Trauzimmers. Seit gestern gibt es nun diesbezüglich eine verbindliche Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:
„Gesetzlich für eine Teilnahme an der Eheschließung vorgesehen sind der Standesbeamte, die beiden Eheschließenden, ggf. der oder die Dolmetscher*in, sowie auf Wunsch der Eheschließenden ein oder zwei Trauzeugen. Neben diesem Personenkreis dürfen die Angehörigen des Hausstands bzw. der Hausstände der Eheschließenden anwesend sein. Insgesamt darf die Personenzahl von höchstens zehn Personen nicht überschritten werden (hierzu zählen nicht der Standesbeamte und ggf. der Dolmetscher).“
Dies bedeutet in der Praxis, dass derzeit in den meisten Fällen auch Eltern und Geschwister der Eheschließenden nicht mehr an der Trauung teilnehmen dürfen, sofern sie nicht im gleichen Hausstand wie einer der Eheschließenden wohnen.
Auch auf den bei uns üblichen Sektempfang im Rathausfoyer nach der Eheschließung müssen wir momentan verzichten.
Für Rückfragen stehen unsere Standesbeamtinnen gerne zur Verfügung.
(Stand: 04.11.2020)