Mit den ab Sonntag, 11.04.2021, geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 4 Abs. der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSchMV) im Landkreis Erding (Amtsblatt) müssen auch die Regelungen für Teilnehmer an standesamtlichen Eheschließungen erneut angepasst werden.
Ab dem 11.04.2021 bis zur einer erneuten Bekanntmachung gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSchMV lassen wir bei standesamtlichen Eheschließungen in Isen nur noch die gesetzlich vorgesehenen Personen zu, d.h. die Eheschließenden, die Standesbeamtin, gegebenenfalls einen Dolmetscher, und auf Wunsch der Eheschließenden einen oder zwei Trauzeugen.
Zusätzlich zu diesen Personen kann eine weitere Person aus dem Haushalt der Eheschließenden zugelassen werden.
Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den Eheschließenden und ggf. den Trauzeugen nur eine weitere erwachsene Person teilnehmen darf, die außerdem dem Haushalt der Eheschließenden oder eines Eheschließenden angehören muss. Ein „Weglassen“ von Trauzeugen erhöht diese Zahl nicht.
Entsprechend der Regelung der 12. BayIfSchMV zählen Kinder unter 14 Jahren aus dem Hausstand der/eines Eheschließenden nicht mit, und können damit an der Eheschließung teilnehmen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und besprechen im konkreten Fall die Anzahl der möglichen Teilnehmer mit unseren Standesbeamtinnen.
Ihr Standesamt Isen