Das bayerische Innenministerium hat neue Hinweise an die Standesämter herausgegeben, und aufgrund der sich entspannenden Infektionslage gibt es diesmal Lockerungen zu vermelden.
Kernaussage ist, dass die bei einer Eheschließung zwingend erforderlichen und gesetzlich vorgesehenen Personen bei der zulässigen Höchstzahl der Teilnehmer nicht mehr mitberechnet werden, und dass es keine Begrenzung von Haushalten gibt.
Bei einer Eheschließung in geschlossenen Räumen sind fünf weitere Personen erlaubt. Das ermöglicht z.B. beiden Elternpaaren der Eheschließenden und einer weiteren Person die Teilnahme.
Weiterhin bleiben Kinder unter 14 Jahren und vollständig Geimpfte oder Genesene mit entsprechendem Nachweis bei der Anzahl der Teilnehmenden unberücksichtigt.
Zugleich müssen, zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht, die weiterhin geltenden Mindestabstände von 1,5m zwischen den Teilnehmenden beachtet werden.
Das Trauzimmer bietet unter Beachtung der Abstandregeln höchstens acht weiteren Personen Platz, so dass die Teilnehmer auf diese Zahl begrenzt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass an der Eheschließung außer der Standesbeamtin und ggf. einem Dolmetscher, den Eheschließenden und den Trauzeugen weitere fünf Personen teilnehmen dürfen.
Zusätzlich zu diesen fünf Personen sind bis zu drei Personen möglich, die vollständig geimpft oder genesen sind, oder die unter 14 Jahre alt sind.
Bitte besprechen Sie die Teilnehmerzahlen im konkreten Fall mit unseren Standesbeamtinnen unter 08083/5301-15 oder per Email an standesamt@isen.de.