Für die Teilnehmerzahlen an Bestattungen und Trauerfeiern gelten inzidenzabhängige Regelungen.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gelten für Bestattungen und Trauerfeiern im Freien die allgemeinen Regeln für Gottesdienste, d.h. es besteht keine Höchstteilnehmerzahl, es müssen die Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden, es gilt FFP2-Maskenpflicht, und Gemeindegesang ist untersagt.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt generell eine Beschränkung auf 30 Teilnehmende. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme für religiöse Zeremonien: Dafür gelten die allgemeinen Regeln für die Religionsausübung, d.h. wie bei einer Inzidenz unter 100 bestehen keine Teilnehmerobergrenzen, es gilt das Abstandsgebot und die FFP2-Maskenpflicht, und Gemeindegesang ist untersagt.
Bei Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter 08083/5301-15 gerne zur Verfügung.