beim Amtsgericht Erding und Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer Landshut für die Schöffenwahl für den Zeitraum 2024 bis 2028
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die Tätigkeit als Jugendschöffin/Jugendschöffe erfordert zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. In der Regel ergibt sich diese aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich der Erziehungs- und Jugendarbeit, Engagement im schulischen Bereich oder im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Informationen erteilt Frau Christine Brandl vom Jugendamt des Landkreises Erding unter Tel. 08122/58-1452 oder jugendamt@lra-erding.de
Bitte melden Sie sich bei Interesse im Landratsamt Erding, Fachbereich Jugend und Familie, oder in der Verwaltung des Marktes Isen, Münchener Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 0.02.
Folgende Daten werden benötigt: kurze Begründung der jugenderzieherischen Befähigung und Erfahrung, Name, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Adresse, Beruf, ggf. frühere Schöffentätigkeit von … bis … .
Bewerbungen sind möglich bis spätestens zum 10. Februar 2023.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 30. April 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Markt Isen, Münchner Str. 12, 84424 Isen, Erdgeschoss, Zimmer 0.02.
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Den Vordruck zur Schöffenbewerbung als Word-Dokument finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen, oder Sie erhalten sie in ausgedruckter Form im Rathaus.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch unter 08083/5301-15 zur Verfügung.