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Digitale Sirenen: Das ist der aktuelle Stand

Die Feuerwehrsirenen müssen für die digitale Alarmierung umgerüstet werden. Auf der Gemeinderatssitzung am 16. Mai gab Christine Pettinger einen Überblick über den derzeitigen Stand der Dinge. 

Wie Isens Geschäftsleiterin erklärte, gäbe es zwei Möglichkeiten: 

Zum einen kann die Bestandssirene umgebaut werden. Sie erhält dann eine Erweiterung mit einem Digitalfunkgerät, das die Alarmierung auslöst. Diese Variante ist über das bayerische Sonderförderprogramm Digitalfunk förderfähig. Die Kosten pro Sirene liegen hier je nach den örtlichen Gegebenheiten bei etwa 2.700 bis 3.700 Euro brutto. Gefördert werden 2.181 Euro pro Sirene, maximal jedoch 80 Prozent. 

Mit dieser Umrüstung sind die Bestandssirenen in der Lage, eine digitale Alarmierung auszulösen. Ob sie alle so programmierbar sind, dass neben der Feuerwehralarmierung auch die Auslösung von Katastrophenschutzalarmen möglich ist, ist derzeit noch unklar – die älteren Sirenen müssen zur Klärung näher in Augenschein genommen werden. 

Nicht möglich sein wird jedoch eine Sprachdurchsage. Auch eine integrierte Batterie zur Notstromversorgung ist bei einem reinen Umbau nicht möglich, da die älteren Sirenen beim Anlaufen einen zu hohen Stromverbrauch haben (an den Gerätehäusern Isen und Schnaupping, die per Aggregat notstromversorgt werden und auf denen sich direkt die Sirene befindet, ist dies unproblematisch). Diese beiden Punkte ließen sich nur mit einer Beschaffung neuer, elektronischer Sirenenanlagen abdecken. 

Der Bund hat die Beschaffung solcher Sirenen – sowohl als Ersatz für Bestandssirenen als auch an neuen Standorten – bis vor kurzem mit 90 Prozent gefördert. Seit Frühjahr 2022 ist der Topf jedoch leer und derzeit ist auch nicht bekannt, ob und wann hier wieder Mittel zur Verfügung gestellt werden. Da die Kosten pro Sirene bei etwa 10.500 bis 20.500 Euro liegen und diese auch über den bayerischen Fördertopf nicht förderfähig sind, scheidet diese Variante im Moment aus. 

Sowohl bei einer Umrüstung als auch bei einer Neubeschaffung von Sirenen muss der Freistaat eine erneute Genehmigung des Sirenenstandorts für die digitale Alarmierung erteilen. Die entsprechenden Anträge wurden vor kurzem gestellt, die Genehmigungsdauer beträgt derzeit sechs bis zehn Monate. Hierzu sind diverse Unterlagen, u.a. Schallpegelmessungen und Ausbreitungsberechnungen, vorzulegen. In diesem Zuge hat der Markt Isen neben den bestehenden Standorten auch einige potentielle neue Standorte, explizit für die Katastrophenschutzvorsorge, prüfen lassen und ist diese anschließend mit den Kommandanten durchgegangen. 

Folgende zusätzliche Sirenenstandorte kommen in Frage:

– Burgrain, auf dem Vereinshaus (geplant zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall, keine Feuerwehralarmierung). Abdeckung eines Großteils von Burgrain möglich

– Isen, auf dem Gelände der alten Kläranlage (geplant zur Warnung der Bevölkerung und tagsüber zur Feuerwehralarmierung). Diese Sirene müsste auf einem Mast montiert werden, Kosten für das Fundament und die Stromversorgung fallen zusätzlich an. Abdeckung von nahezu ganz Isen Nord möglich (Isen Süd deckt die Bestandssirene ab)

Diese beiden neuen Standorte würden sich jedoch nur mit der derzeit nicht verfügbaren Bundesförderung realisieren lassen.

Ebenfalls im Gespräch ist die Beschaffung von zwei zusätzlichen mobilen Sirenen für den Katastrophenschutz. Auch diese kommen aber nur in Frage, wenn die Bundesförderung wiedereröffnet wird.  

In Schnaupping wird geprüft, ob der Standort der zweiten Sirene verändert werden sollte und falls ja, wohin. Hier gibt es derzeit aber noch kein Ergebnis. Sobald dies feststeht, muss hier noch der Genehmigungsantrag beim Freistaat gestellt werden. 

Die Sirene in Mittbach wird auf dem Kindergarten bleiben. Die Schallpegelsimulation hat ergeben, dass dies der beste Standort ist. 

Im Zuge des Umbaus der Sirenen wird die Nachrüstung von Tastern zur manuellen Alarmauslösung erfolgen, soweit noch nicht vorhanden. Nach Auskunft der begutachtenden Firma kann im Falle einer reinen Umrüstung der Bestandssirenen später das nachgerüstete Teil auch für eine Umstellung auf elektronische Sirenen verwendet werden. 

Aktuell muss noch der Standort der zweiten Schnauppinger Sirene festgelegt, begutachtet und zur Genehmigung eingereicht werden. Dann wird zunächst die Genehmigung des Freistaats abgewartet. Liegt diese vor, wird von der Verwaltung geprüft, welche Fördermöglichkeiten es zu diesem Zeitpunkt gibt. Anschließend wird der Marktgemeinderat entscheiden, ob lediglich die Bestandssirenen umgerüstet werden oder ob eine Ausweitung und Modernisierung erfolgen kann. 

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