Auf der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli stand der Antrag der Blaskapelle Isen e.V. auf einen kommunalen Zuschuss für den Neubau des Probenheims in der südlichen Haager Straße auf dem Plan. Die Kosten betragen laut vorläufiger Kostenaufstellung 760.136 Euro. Die vorläufigen förderfähigen Kosten hiervon betragen 675.180 Euro.
Die Blaskapelle Isen e.V. stellte einen Antrag auf Investitionszuschuss gemäß den Förderrichtlinien des Marktes Isen von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der vorläufige Zuschuss würde somit 101.277 Euro betragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind nicht im Haushalt 2023 oder im Finanzplan eingeplant. Laut Kommunalaufsicht wird der Zuschuss als freiwillige Aufgabe des Marktes Isen betrachtet, welcher die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit nachkommen sollen.
Im Rahmen der Jahresrechnung 2022 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 121.050 Euro gebildet, von denen ein Teil für den TSV und ein großer Teil für die Blaskapelle verwendet werden kann. In den Haushalt 2024 sind somit nicht die gesamten Mittel für den Zuschuss an die Blaskapelle einzuplanen. Zusätzlich zum Zuschuss werden die Erschließungskosten für das Grundstück und die Kosten für das Grundstück selbst gegebenenfalls als Zuschuss betrachtet.
In der Diskussion wurde erwähnt, dass die Blaskapelle das Probenheim schon seit zehn Jahren plant, mittlerweile nun für den vierten Standort. Es wird ein Probenheim benötigt, eine Alternative gibt es nicht. Derzeit probt die Kapelle im Sitzungssaal des Rathauses, der stets aus- und am Ende wieder eingeräumt werden muss.
Das Grundstück wird im Rahmen eines Erbpachtvertrages an die Blaskapelle übergeben werden. Die Kostenaufstellung wird dem Gremium vorgelegt. Die veranschlagten Kosten setzen sich aus realen Angeboten zusammen. Es handelt sich um günstige Angebote örtlicher Firmen, teilweise wird auch Eigenleistung erbracht.
Vom Landkreis erhält die Blaskapelle einen Zuschuss von 15.000 Euro, vom Bezirk voraussichtlich 50.000 Euro. Weitere Zuschüsse neben dem der Gemeinde gibt es, anders als bei Sportangeboten, nicht. Auch seitens der Musikverbände besteht keine Fördermöglichkeit.
Die Gemeinderäte beschlossen einstimmig (15 : 0 ), der Blaskapelle Isen, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung, einen einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss von 101.277 Euro zu gewähren. Allerdings ist dieser Zuschuss vorläufig – die endgültigen zuwendungsfähigen Kosten werden nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises festgesetzt.
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