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Grundsteuerreform, Bild / Logo

Wieso gibt es die Grundsteuerreform?

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daher im November ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Der Bundesgesetzgeber hat durch eine Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen.

Mein Messbetrag weicht vom alten Messbetrag erheblich ab. Woran kann das liegen?

Jede grundlegende Neuausrichtung der Grundsteuer führt zu Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung. Das Bayerische Grundsteuergesetz weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz (Bund) im Bereich der Grundsteuer B weitreichend ab. Statt des Verkehrswerts ist die Ermittlung anhand der Flächengrößen (sog. Flächenmodell), Kern des bayerischen Grundsteuermodells. Prägendes Element der Lastenverteilung ist dabei der Äquivalenzgedanke. Auch nach dem Flächenmodell sind Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen jedoch nicht vermeidbar.

Muss die festgesetzte Grundsteuer für 2025 gezahlt werden, auch wenn der Messbetrag nicht korrekt ist bzw. beim Finanzamt ein Einspruch läuft?

Der Markt Isen ist an die vom Finanzamt übermittelten Daten gebunden. Sollte jedoch beim Finanzamt bereits ein Einspruchsverfahren anhängig sein, besteht die Möglichkeit eine sogenannte „Aussetzung der Vollziehung“ beim Finanzamt zu beantragen. Solange dieser aber vom Finanzamt nicht stattgegeben wurde, ist die Zahlung der Grundsteuer weiterhin verpflichtend.

An wen muss ich mich wenden, wenn der Messbetrag nicht korrekt ist?

Sollten die Messbeträge nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Erding (Münchner Str. 31, 85435 Erding, Telefon: 08122 1880), da dieses für die Ermittlung der Messbeträge zuständig ist. Der Markt Isen hat auf die festgelegten Messbeträge keinen Einfluss und hat die Grundsteuer entsprechend der übermittelten Daten festzusetzen.

Wie hoch ist der Hebesatz?

Der Markt Isen erließ in seiner Sitzung am 03.12.2024 eine Hebesatzsatzung. Die Hebesätze wurden bei der Grundsteuer A und B unverändert in Höhe von 400 v. H. beschlossen. Im Rahmen der Haushaltplanung können die Hebesätze noch bis zum 30.06.2025 rückwirkend auf den 01.01.2025 angepasst werden.

Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?

Das Finanzamt teilte mit, dass Eigentumswechsel im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2025 erst im Jahr 2025 vollständig bearbeitet werden können. In Zusammenarbeit mit dem Finanzamt versucht der Markt Isen diese Fälle auszusortieren und erst nach Vorlage der korrekten Messbetragsbescheide im Laufe des Jahres 2025 zu versenden.

Sofern Sie in diesem Fall dennoch einen Grundsteuerbescheid vom Markt Isen erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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