Der Marktgemeinderat hat auf seiner Sitzung vom 3. Dezember 2024 einstimmig (19:0) beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Höhe von 400 v.H. und den Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 360 v.H. festzusetzen. Diese Hebesätze sind seit dem seit 1. Januar 2012 unverändert.
Die neuen Sätze sind nun in einer so genannten „Hebesatzsatzung“ fixiert. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bislang waren die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer Inhalt der Haushaltssatzung des Marktes Isen, die allerdings zum 1. Januar 2025 nicht vorliegt.
Der Hintergrund der Festlegung ist das neue Grundsteuergesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Hierfür wurden sämtliche Grundstücke durch das Finanzamt neu bewertet. Dadurch entstehen neue Messbeträge.
Laut dem vorläufigen Ergebnis erzielte der Markt Isen im Haushaltsjahr 2024 folgende Einnahmen
– Grundsteuer A: 88.505,40 Euro
– Grundsteuer B: 612.986,44 Euro
– Gewerbesteuer: 1.758.662,40 Euro.
Für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich laut der Auswertung vom 22. November 2024 vorläufige Messbeträge, die endgültigen Daten aller Messbeträge liegen noch nicht vor. Die Auswertung in Höhe von:
– Grundsteuer A: 15.641,97 Euro aus 424 Fällen (63 Fälle sind noch offen)
– Grundsteuer B: 222.304,65 Euro aus 2.175 Fällen (98 Fälle sind noch offen)
Hiervon werden laufend Änderungen und Korrekturen durch das Finanzamt erstellt. Nach Rückmeldung vom Finanzamt Erding fehlen zudem noch die Zurechnungsfortschreibungen (Änderung der Eigentumsverhältnisse) von 2023, 2024 und 2025.
Bei den nun beschlossen gleich gebliebenen Hebesätzen ergeben sich folgende vorläufige Einnahmen:
– Grundsteuer A: 62.567,88 Euro
– Grundsteuer B: 889.218,60 Euro.
Insgesamt sind damit bei der Grundsteuer aus den geklärten Fällen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 250.000 Euro zu erwarten. Die noch ungeklärten Fälle wurden in die Berechnung noch nicht mit einbezogen.
Bei der Gewerbesteuer ist die Veranlagung der Vorauszahlungen für 2025 noch nicht erfolgt und wird erst Anfang 2025 erstellt. Es wird aber seitens der Verwaltung nicht mit steigenden Einnahmen im Haushaltsjahr 2025 gerechnet – tendenziell wird sich diese Einnahme eher verringern.
Der Freistaat Bayern hat den Bürgern bei der Grundsteuerreform weitestgehend eine Aufkommensneutralität versprochen. Die Hebesätze legt jedoch jede Gemeinde im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts fest. Eine einzelfallbezogene Aufkommensneutralität ist innerhalb der Grundsteuer A oder B in der Praxis nicht zu erreichen. Da der Markt Isen aufgrund seiner Haushaltslage Einnahmen im Verwaltungshaushalt generieren muss, wurden die Hebesätze nicht gesenkt. Das war auch eine Forderung der Kommunalaufsicht des Landkreises. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen sollen zum Haushaltsausgleich verwendet werden.
Die nun festgelegten Hebesätze werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 bei Bedarf nochmals diskutiert und gegebenenfalls angepasst. Die Haushaltsplanung kann erst Anfang des kommenden Jahres erfolgen, sobald die Kreisumlage feststeht, die einen großen Teil des Verwaltungshaushaltes bestimmt.