
Mit einem Abstimmungsergebnis von 20 : 1 beschlossen die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung vom 25. März, die gewährten Investitionskostenzuschüsse für drei Vereine auf den vorläufig gewährten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der vorläufig zuwendungsfähigen Kosten zu deckeln.
Das betrifft den TSV Isen, der im März 2022 eine Schätzung von 62.000 für den Beachvolleyballplatz abgegeben und dafür 9.300 Euro bekommt, sowie von veranschlagten 72.300 Euro für die im Juli 2023 angekündigte Flutlichtanlage für den Hauptplatz 10.700 Euro. Der TC Isen hat im November 2023 für die Hangsicherung 58.900 Euro geschätzt und würde 8.800 Euro bekommen. Die Blaskapelle hat fürs Probenheim im Juli 2023 rund 675.000 Euro geschätzt, aus der Gemeindekasse kämen hier 101.000 Euro (alle Zahlen gerundet).
Den Vereinen ging jeweils im Nachgang der Marktgemeinderatssitzung ein vorläufiger Zuschussbescheid zu. Die Bescheide wurden alle unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel erstellt. Die Vereine reichen nach Abschluss der Maßnahmen die Schlussrechnungen ein. Anhand dieser Rechnungen sollen dann die endgültigen zuwendungsfähigen Kosten, sowie der endgültige Zuschuss berechnet werden.
Wegen der angespannten Haushaltslage werden nun die vorläufig gewährten Zuschüsse auf die Höhe der vorläufig zuwendungsfähigen Kosten gedeckelt. Sollten sich also während des Baus die Kosten erhöhen, müssen diese die Vereine selbst tragen. Dem Markt Isen verschafft dieses Vorgehen Planungssicherheit.