Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie hat der Freistaat seine Haltung bzgl. einer möglichen Anordnung von Masken- und Testpflicht bei Gemeinderatssitzungen geändert und die Gemeinden gebeten, seinen Vorgaben zu folgen. Bis auf weiteres wird bei Marktgemeinderats- und Ausschusssitzungen daher für alle Sitzungsteilnehmer (inkl. Verwaltung), Pressevertreter und Besucher Folgendes durch Frau Bürgermeisterin Hibler bestimmt:
- Das Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Sitzung wird angeordnet. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht zudem vollständig innerhalb des jew. Gebäudes. Personen, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen bei Betreten der Räumlichkeiten bei einem anwesenden Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ein entsprechendes Attest vorzeigen, aus dem die Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht nachvollziehbar hervorgehen.
- Wir bitten die Besucher darauf zu achten, dass die Mindestabstände von 1,5 m auch auf den Außenflächen eingehalten werden – insbesondere dann, falls sie vor dem Gebäude warten sollten.
- Vor Beginn der Sitzung ist die Bescheinigung über ein max. 24 Stunden altes, negatives Testergebnis eines Corona-Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests bei einem anwesenden Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorzuzeigen. Alternativ kann vor Ort ein Selbsttest durchgeführt und das Ergebnis vorgezeigt werden; in diesem Fall ist für Besucher oder Pressevertreter die Anwesenheit zur Testung 30 Min. vor Sitzungsbeginn erforderlich. Der Markt Isen hat Schnelltests vorrätig (Joysbio SARS-CoV-2-Antigen Rapid Test Kit (Collodial Gold), die Sitzungsbesucher bei Bedarf gegen eine Gebühr von 10 € für den Test vor Ort erwerben und nach Einweisung selbst durchführen können (Barzahlung, Geldwechsel ist nicht möglich – wir können Ihnen den Test nur aushändigen, wenn Sie passend zahlen).
- Besucher müssen das Corona-Anwesenheitsformular des Marktes Isen vollständig ausfüllen und vor Beginn der Sitzung bei einem anwesenden Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung abgeben. Das Formblatt ist auf unserer Homepage unter https://www.markt-isen.de/wp-content/uploads/2020/09/MUSTER_Zungangsberechtigung_Rathaus_Coronavirus.pdf zu finden. Alternativ ist eine Registrierung der Teilnahme per Smartphone (Barcode-Scan vor Ort) über die Luca-App möglich; Erläuterungen des Freistaates hierzu finden Sie unter https://www.stmd.bayern.de/themen/kontaktnachverfolgungs-app/.
Die Luca-App wird ab sofort auch im Rathaus Isen genutzt – die Testphase läuft heute an. Ein Barcode-Scan ist im Eingangsbereich möglich und dann kurz beim jew. Sachbearbeiter vorzuzeigen. Alternativ ist nach wie vor die Registrierung über das Corona-Anwesenheitsformular möglich.
Für Erledigungen im Rathaus gilt derzeit nach wie vor keine Pflicht, ein negatives Testergebnis vorzuzeigen, da die meisten Kunden uns nur kurz besuchen. Sofern bei Besprechungen oder längeren Terminen im Einzelfall eine Testpflicht besteht, wird dies vorab mitgeteilt.
Bzgl. der Teststrecke der St.-Zeno-Apotheke, die im Foyer des Rathauses aufgebaut ist, bitten wir zu berücksichtigen, dass das Rathaus nur den Raum stellt. Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich über die St.-Zeno-Apotheke (auch online über die Homepage der Apotheke mit direkter Terminauswahl möglich!), hier können die Rathausmitarbeiter nicht weiterhelfen.
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