Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie des Freistaates Bayern zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen. Die Gemeinden hatten die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31. Mai 2024. Die Vorabbeteiligung dient dazu, den Entwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie weiter zu konkretisieren.
Die Stellungnahmen der Gemeinden werden nach Fristablauf abgewogen und gegebenenfalls eingearbeitet, bevor das Steuerungskonzept Windenergie erneut zur Stellungnahme ausgegeben wird – das Verfahren ist dem eines Bauleitplanverfahrens ähnlich. Ein Anspruch darauf, dass die Stellung-nahmen der Gemeinden berücksichtigt werden, besteht nicht.
Der Gemeinderat hatte das Thema in seiner Sitzung vom 14. Mai 2024 als Tagesordnungspunkt.
Die nun folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den aktuellen Entwurf des Steuerungskonzeptes.
Er, sowie die Karte, können hier eingesehen werden:
https://www.region-muenchen.com/verfahren/windenergie
https://www.region-muenchen.com/verfahren/windenergie/begruendungs-und-abwaegungsmaterialien
Der Markt Isen liegt im Vorranggebiet Nr. 21 (derzeit Seite 62 des Entwurfs): Bei den Unterlagen zur Begründung zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie ist Isen in den Kacheln G3 und G4 enthalten, wobei G4 alle relevanten Flächen beinhaltet.
Betroffen ist der Gemeindebereich Isen von den Gebieten EBE_086, ED_163, ED_164, ED_165 / VRG_21_d, ED_166, ED_167, ED_168 / VRG_21_a. Nur die mit VRG bezeichneten Flächen (Vorranggebiete, im Plan rot kariert) werden derzeit vom Freistaat weiterverfolgt, die übrigen Flächen in Isen (Suchräume, im Plan lila schraffiert) sind in der aktuellen Planung nicht als Standorte vorgesehen und müssen daher nur behandelt werden, wenn aus Sicht der Verwaltung eine Aufnahme sinnvoll wäre. Sollten sie in einer späteren Version als Vorrangfläche aufgenommen werden, wären sie zu behandeln.
VRG_21_a und VRG_21_d
Vorranggebiete im Westen von Isen in Waldgebieten; beides sind kleine Teilflächen von Flächen, die überwiegend in Buch am Buchrain liegen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen diese beiden Vorranggebiete. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass hier Windkraftanlagen auf dem Isener Gemeindegebiet errichtet werden, da der Großteil der Flächen in Buch liegt.
ED_166 und ED_167
Im Planentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie sind diese Suchflächen im Sollacher Forst enthalten, jedoch nicht als Vorranggebiet mit eingeflossen. Der Markt Isen könnte sich dafür aussprechen, diese Flächen wieder mit aufzunehmen.
Die Bürgerenergie-Genossenschaft BE Isental hat Interesse an der Entwicklung der Flächen mit zwei Windkraftanlagen. Sie führt hierzu folgende Gründe an, die für diesen Standort sprechen:
– Die Fläche verfügt über eine sehr gute Erschließungsmöglichkeit durch die Nähe zur Staatsstraße ST2086. Eine naturschonende Erschließung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet ist durch einfache Zuwegung an die potenziellen Standorte möglich, da eine verhältnismäßig geringe Abholzung erforderlich wäre.
– Die Standortgüte liegt laut Windatlas bei ca. 68 bis 70% auf 160 m Höhe. Damit gehört dieser Wert zu den besten Standortgüten des gesamten südlichen Erdinger Landkreises. Im Vergleich dazu liegt die Standortgüte im Ebersberger Forst nur bei unter 58%. Der Ertragsunterschied ist hier signifikant.
– Die mittlere Windgeschwindigkeit in 160 m Höhe liegt hier bei 6,12 m/s. Es gibt bzw. gab in einer früheren Entwurfsversion des Steuerungskonzeptes Windenergie bei den potenziellen Vorranggebieten nur einen Einzelstandort mit ähnlich hoher Standortgüte für den südlichen Erdinger Landkreis (Sandberg/Westl.Karpfing).
– Die Müllumladestation des Landkreises ist in nächster Nähe, Störungen durch die Windkraftanlagen sind hierfür nicht erheblich. Die Erschließung von 2 Windkraftanlagen in der Umgebung der Müllumladestation könnte eine einfachere Einspeisung einer PV-Anlage auf dem Müllberg ermöglichen (Synergieeffekt).
– Alle Auswahlkriterien des Steuerungskonzeptes Windenergie sind für diese Fläche erfüllt; lediglich die Gebietsgröße ist eher gering, weshalb die Fläche evtl. entfallen ist.
– Der notwendige Abstand von 5 km zum Wetterradar ist eingehalten.
– Naturschutzrechtlich sind derzeit keine offensichtlichen Anzeichen für Hinderungsgründe bekannt
– Ein faires Vergütungsmodell, wie es die BE Isental beabsichtigt, kann Anrainer im Abstand bis zu 1.000 m zu den Windkraftanlagen berücksichtigen.
– Der Standort im Sollacher Forst gehört den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) – das Gebiet liegt zu 100% im BaySF-Raum. Hierdurch sind nur Verhandlungen mit einem Grundstückseigen-tümer erforderlich. Die BaySF schreiben Standorte aus, Interessenten müssen sich bewerben und werden nach einem Punktemodell bewertet.
Die Verwaltung würde die Aufnahme der Fläche im Sollacher Forst in das Steuerungskonzept Windenergie befürworten. Im Gemeindegebiet wären im Zuge der Energiewende Windkraftanlagen sehen; bevorzugt an einem Standort, um sowohl den Flächenverbrauch für die Zuwegung als auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes möglichst gering zu halten. Um die Kosten und Zeit einer andernfalls nötigen Bauleitplanung für potenzielle Interessenten zu sparen, wäre eine Aufnahme in das Steuerungskonzept Windenergie aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und erstrebenswert.
Im Verlauf der Diskussion kam der Wunsch, zum Vorranggebiet VRG_21_a den Hinweis mit aufzunehmen, dass in diesem Bereich das Müllerbrünnl liegt.
Zum Beschluss:
1.
Gegen die Vorranggebiete VRG_21_a und VRG_21_d bestehen seitens des Marktes Isen keine Einwände.
Zum Vorranggebiet VRG_21_a ergeht folgender Hinweis:
In diesem Gebiet liegt die Waldkapelle St. Leonhard, sog. Müllerbrünnl-Kapelle, ein Baudenkmal. Aus unserer Sicht erscheint der Bereich in der Umgebung der Kapelle eher ungeeignet. Dort befindet sich zudem eine Quelle.
2.
Der Markt Isen beantragt die Aufnahme der Flächen ED_166 und ED_167 als Vorranggebiete in das Steuerungskonzept Windenergie des Freistaates Bayern zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0