Bei seiner Klausurtagung am 5. März 2022 befasste sich der Marktgemeinderat mit dem Entwurf zur Bebauung des nordwestlichen Ortsrandes von Pemmering. Die betroffenen Flächen schließen unmittelbar an die bestehende Bebauung an und sind im Lageplan welcher diesem Beschluss beigefügt ist kenntlich gemacht. Geplant ist die Errichtung von Gebäuden zur Wohnnutzung. Da die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 10.000 Quadratmeter beträgt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Eine förmliche Änderung des Flächennutzungsplans ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dieser kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 7. Dezember 2022 im Wortlaut:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Pemmering-Nordwest“ für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 16:0