Regelung für Bestattungen auf den Gemeindefriedhöfen Isen und Burgrain in der Zeit von 16.12.2020 bis 10.01.2021
In Zusammenhang mit den Verschärfungen der Ausgangsbeschränkungen sind auch die Regelungen für Bestattungen erneut geändert worden. Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis (Eltern, Kinder, Geschwister) stattfinden. Dabei muss auch im Freien der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es besteht Maskenpflicht für die Teilnehmer.
Sollten Sie sich außerhalb einer Bestattung auf den Gemeindefriedhöfen Isen oder Burgrain aufhalten (z.B. um ein Grab herzurichten), gilt aktuell nur dann Maskenpflicht, wenn Sie den Mindestabstand zu weiteren Personen nicht einhalten können – wenn z.B. auch am Nachbargrab jemand vor Ort ist und Ihr Abstand unter 1,5 Metern liegt.
Ihr Standesamt Isen