Aktuelle Regelungen zur Schließung der Kita finden Sie in folgendem Schaulbild:
Aktuelles / Startseite
Öffentlicher Defibrillator wird angeschafft
Die Marktgemeinde wird im Laufe des kommenden halben Jahres einen öffentlichen Defibrillator bekommen.
Ukraine-Flüchtlinge: „Riesige Hilfsbereitschaft“ – Weiterer Wohnraum gesucht
„Die Isener zeigen eine riesige Hilfsbereitschaft gegenüber den Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind“, sagte Bürgermeisterin Irmgard Hibler. Nach einem Aufruf hatten sich acht Isener gemeldet, die bereit waren, Flüchtlinge aufzunehmen.
Kanalsanierung Münchner Str.
Ab Montag, 14. März 2022 beginnt in der Münchner Straße vor der Bäckerei Sattler die Kanalsanierung.
Der Zugang zur Bäckerei ist jederzeit möglich.
Straßenkehrmaschine kommt
Ab Montag, 14. März bis Donnerstag, 24. März 2022 ist im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Isen die Kehrmaschine unterwegs.
Nach Möglichkeit sollen alle Siedlungs- und Hauptstraßen gekehrt werden. Um eine ordentliche Straßenkehrung durchzuführen,
werden die Anwohner gebeten ihre Fahrzeuge möglichst auf den eigenen Grundstücken abzustellen. Bitte die Gehsteige abkehren, damit die
Kehrmaschine das Kehrgut gleich aufnehmen kann.
Marktrat ebnet den Weg für Solarpark im Sollacher Forst
Der Landkreis Erding will im Auffüllungsbereich der ehemaligen Mülldeponie im Sollacher Forst einer Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Dieser Bereich nördlich der Staatsstraße 2086 umfasst eine Fläche von etwa 28.000 Quadratmetern.
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigen-tümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kom-mune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Fi-nanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt fest-gestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Be-scheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grund-stückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forst-wirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt regist-rieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung er-folgen.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstüt-zen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bear-beitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhän-gig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Ukraine-Krise: der Landkreis hilft
Heute möchten wir uns mit einem besonders wichtigen Anliegen an unsere Bürgerinnen und Bürger wenden.
Am Freitag hat Landrat Martin Bayerstorfer an einer Telefonschalte mit dem Regierungspräsidenten sowie den oberbayerischen Landräten teilgenommen und sich mit ihnen über die mögliche Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine abgestimmt.
Zusätzlich wurde auf Initiative des Landrats eine Koordinierungsgruppe Ukraine gegründet, die sich um das weitere Vorgehen kümmern und alles Nötige vorbereiten werden.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Erding möchten ebenfalls helfen – die Angebote von Privatleuten, die insbesondere Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen würden, nehmen weiterhin zu. „Ich bin beeindruckt von der Hilfsbereitschaft im Landkreis, und spreche allen ein aufrichtiges Dankeschön aus, die so schnell und unkompliziert helfen wollen“, so Landrat Martin Bayerstorfer.
Der Markt Isen möchte dieses Angebot unterstützen. Deshalb werden alle Bürgerinnen und Bürger, die eine entsprechende Unterstützung bereitstellen möchten, gebeten, sich an das Rathaus zu wenden. Bitte melden Sie sich bei Frau Lechner & Frau Bauer aus dem Vorzimmer Tel. 08083-5301-0 oder per Mail an poststelle@isen.de. Benötigt werden folgende Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer und wie viele Personen Sie aufnehmen beziehungsweise welche Räumlichkeiten Sie zur Verfügung stellen könnten.
Dort werden die Angebote gesammelt und anschließend an das Landratsamt weitergegeben; bei Bedarf wird dann mit den jeweiligen Unterstützern Kontakt aufgenommen.
Wichtig: Es werden aktuell keine Sachspenden angenommen!
Öffnungszeiten Müllumladestation Faschingsdienstag
Das Landratsamt teilt mit, dass die Müllumladestation in Isen kommenden Dienstag, 01.03.2022, lediglich von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet hat und am Nachmittag geschlossen ist. Auch das Landratsamt und damit die Abfallwirtschaft sind nur von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar.
Standesamtliche Eheschließungen in Isen ab 01.03.2022
Bei einer Eheschließung im Standesamt Isen sind ab 01.03.2022 neben den gesetzlich vorgesehenen Teilnehmern, das sind die Eheschließenden, evtl. ein oder zwei Trauzeugen, ggf. ein /e Dolmetscher/in, und die Standesbeamtin, wieder acht Gäste zugelassen.
Die Beschränkung der Zahl der Gäste ergibt sich aus den auf jeden Fall einzuhaltenden Mindestabständen und der Größe des Trauzimmers, das unter Beachtung der Abstandsregeln höchstens acht weiteren Personen Platz bietet.
Für die Teilnahme von Gästen an einer standesamtlichen Eheschließung, bei der es sich um eine „öffentliche und private Veranstaltung in nichtprivaten Räumlichkeiten“ handelt, gilt 2G. (Geimpft und genesen – https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php).
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung und besprechen Sie die Teilnehmerzahlen im konkreten Fall mit unseren Standesbeamtinnen unter 08083/5301-15 oder per Email an standesamt@isen.de.