Unternehmen
Grund- und Gewerbesteuer: Hebesätze bleiben gleich
die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Höhe von 400 v.H. und den Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 360 v.H. Diese Hebesätze sind seit dem seit 1. Januar 2012 unverändert.