Verwaltung
Neuerlass der Satzung für den Kindergarten des Marktes Isen
Nötig war die Neufassung, weil die bestehende Kindergartensatzung des Marktes Isen vom 14. April 2010 noch auf der alten Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages basierte.
Kerstin Aicher verstärkt Finanzverwaltung
Bereits am 1. Dezember 2023 hat die Finanzverwaltung Zuwachs von Kerstin Aicher bekommen.
Karolina Duschl verstärkt das Rathausteam
Die IT-Abteilung steht seit Januar 2024 in der Verantwortung von Karolina Duschl.
Gemeindeverwaltung heißt Michael Hacker willkommen
Der 23-jährige wird im Bauhof vor allem in den Bereichen Kläranlage und Kanal eingesetzt, dort hat ein Kollege das Team verlassen.
Kommunaler Wohnungsbau: Junge Leute wünschen sich drei bis vier Zimmer
Der Markt Isen plant, gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Erding im Baugebiet Südliche Haager Straße drei bis vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 15 bis 20 Eigentumswohnungen zu bauen.
Infoveranstaltung am 11. und 12. November 2022
Wie bereits im vergangenen Jahr wird es auch heuer im Rathaus eine Infoveranstaltung geben.
Baugebiet Pemmering Nordwest: Doppel- statt Einzelhäuser
Um dem Belang eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, wurde die Planung zuletzt erneut überarbeitet
Bauhof wird erneuert
Der Isener Bauhof, der derzeit auf zwei Standorte Am Sandberg verteilt ist, soll in naher Zukunft neu strukturiert werden. Der Mietvertrag für das Objekt Am Sandberg 19 wird 2023 enden, künftig wird nur noch das gemeindeeigene Gelände auf der gegenüberliegenden Straßenseite genutzt.
Marktverwaltung Isen begrüßt zwei neue Mitarbeiter
Die Gemeindeverwaltung des Marktes Isen bekommt tatkräftige Unterstützung. Als Assistentin der Geschäftsleitung hat Andrea Dymke ihren Dienst angetreten. Ebenfalls mit der Schulsanierung wird sich Michael Schmid, der das Bauhof-Team verstärkt, beschäftigen.
Standesamtliche Eheschließungen in Isen ab 08. März 2021
Eheschließungen finden wie bisher weiterhin statt. Es handelt sich bei einer standesamtlichen Eheschließung nicht um eine Veranstaltung, sondern um eine Amtshandlung, an der die gesetzlich vorgesehenen Personen teilnehmen dürfen. Neben dem Standesbeamten/der Standesbeamtin, den Eheschließenden und ggf. einem Dolmetscher/einer Dolmetscherin sind nun auf Wunsch der Eheschließenden auch wieder ein oder zwei Trauzeugen möglich.