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Aktuelles aus dem Markt Isen und Umgebung
Frühlingsfest und Kreuzmarkt: Geschäfte im Umkreis geöffnet
Die Verordnung für 2023 gibt die Sonntage des Frühlingsfestes des Bauernmarktes (zweiter Sonntag im März, 12.03.2023) und des Kreuzmarktes (fünfter Sonntag nach Ostern, 14.05.2023) frei. Der Sonntag des Nikolausmarktes kann nicht freigegeben werden,
Vorschlag von Haupt- und Hilfsjugendschöffen
beim Amtsgericht Erding und Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer Landshut für die Schöffenwahl für den Zeitraum 2024 bis 2028
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die Tätigkeit als Jugendschöffin/Jugendschöffe erfordert zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. In der Regel ergibt sich diese aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich der Erziehungs- und Jugendarbeit, Engagement im schulischen Bereich oder im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Informationen erteilt Frau Christine Brandl vom Jugendamt des Landkreises Erding unter Tel. 08122/58-1452 oder jugendamt@lra-erding.de
Bitte melden Sie sich bei Interesse im Landratsamt Erding, Fachbereich Jugend und Familie, oder in der Verwaltung des Marktes Isen, Münchener Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 0.02.
Folgende Daten werden benötigt: kurze Begründung der jugenderzieherischen Befähigung und Erfahrung, Name, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Adresse, Beruf, ggf. frühere Schöffentätigkeit von … bis … .
Bewerbungen sind möglich bis spätestens zum 10. Februar 2023.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 30. April 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Markt Isen, Münchner Str. 12, 84424 Isen, Erdgeschoss, Zimmer 0.02.
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Den Vordruck zur Schöffenbewerbung als Word-Dokument finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen, oder Sie erhalten sie in ausgedruckter Form im Rathaus.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch unter 08083/5301-15 zur Verfügung.
Carsharing rollt an – Auto soll ab März bereitstehen
Bereits ab März 2023 soll in Isen ein Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung stehen. Möglich macht das eine Kooperation der Gemeindeverwaltung mit dem Carsharing Verein Erding. Auto kommt von Autohaus Spielberger
Asylunterkunft in der Georg-Escherich-Straße wird reaktiviert
Aktuell sind zehn ukrainische Bürger dort untergebracht, weitere 15 Personen werden noch hinzukommen.
Bürgerhaus am St.-Zeno-Platz: Förderung ist fix
Der Förderbescheid für den geplanten Umbau des Gebäudes am St.-Zeno-Platz 3 zum Bürgerhaus ging noch im Dezember ein. Die zuwendungsfähige Summe wurde auf 2.688.200 Euro erhöht.
Förderung Feuerwehrfahrzeug Mittbach
Der Förderbescheid für das geplante neue Feuerwehrfahrzeug Mittbach ist mittlerweile im Rathaus eingegangen.
Energiesparmaßnahmen
In den letzten Wochen haben uns einige Anfragen bzgl. Energieeinsparung im öffentlichen Bereich, insbesondere bei der Straßenbeleuchtung, erreicht. Wir möchten hierzu kurz darlegen, welche Maßnahmen aus welchen Gründen seitens des Marktes Isen ergriffen oder unterlassen wurden:
- Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Die Umrüstung des Bestands auf energiesparende LED-Lampen erfolgt seit 2017 schrittweise mit Austausch der alten Leuchten, sofern die Standorte es zulassen (LED-Lampen müssen häufig enger stehen, da der Beleuchtungskegel geringer ist). Neugebaute Lampen sind stets mit LED-Technik ausgestattet. Der Gesamtaustausch aller Leuchten in den Straßenlampen wurde vor einigen Jahren geprüft, aufgrund der Kosten im 6-stelligen Bereich aber verworfen.
- Dimmen oder Abschalten der Straßenlampen nachts
Eine vollständige Abschaltung der Straßenlampen (z.B. zwischen 24:00 und 05:00 Uhr) kommt für uns aus Verkehrssicherungsgründen nicht in Frage, auch die Polizei und die kommunale Versicherung raten hiervon ab. Hinzu kommt, dass sich viele Fußgänger*innen nachts bei Beleuchtung sicherer fühlen als in Dunkelheit.
Eine Abschaltung einzelner Lampen erfordert rechtlich eine Kennzeichnung dieser Lampen. Zudem sind die Kosten hierfür recht hoch, da jede Lampe einzeln eingestellt und eben gekennzeichnet werden muss. Technisch wäre in vielen Fällen ein Umbau erforderlich. Auch diese Option birgt zudem bzgl. der Verkehrssicherung Gefahren. Sie wurde daher verworfen.
Zwischen 22:00 und 04:00 Uhr werden die Straßenlampen in einigen Isener Straßenzügen auf 50 % gedimmt. Das Dimmen ist mit bloßem Auge aufgrund der verbauten Beleuchtungsart kaum erkennbar, man sieht es v.a. daran dass die Beleuchtungskegel kleiner werden. Die Versicherung trägt diese Variante mit. Die Maßnahme wurde nach Genehmigung durch den Marktgemeinderat Mitte 2022 in allen Straßen umgesetzt, in denen das Dimmen über eine zentrale Steuerung des Energieversorgers möglich ist. In vielen Straßen ist das aber leider nicht machbar, da dort die Lampen nicht so vernetzt sind, dass man sie zentral steuern könnte; hier müsste dann jede Lampe einzeln eingestellt werden. Die Kosten dafür liegen im mittleren 5-stelligen Bereich, die Umsetzung ist daher nur für die vernetzten Straßen erfolgt. Mit dem Energieversorger ist vereinbart, dass die Dimmung bei allen neugebauten Straßen sowie bei allen Sanierungen, die eine Vernetzung mit sich bringen, künftig automatisch eingestellt wird.
- Umrüstung der kommunalen Gebäude auf LED
Dies ist derzeit im Umsetzung. Aufgrund der insgesamt hohen Kosten für unsere 20 Liegenschaften erfolgt die Umstellung nach und nach. Bereits umgerüstet sind das Rathaus (in Teilen; Umrüstung der Tiefgaragenbeleuchtung erfolgt 2023) und der Bauhof, momentan wird die Schule im Zuge der Sanierung umgerüstet.
- Absenken der Heizungen
Schule und Kindertagesstätten sind von dieser Regelung ausgenommen und wurden nicht mit einbezogen (mit Ausnahme der Schulturnhalle, hier wurde die Temperatur moderat abgesenkt). Soweit möglich wurden die Vorlauftemperaturen der Heizungen in den restlichen kommunalen, öffentlich genutzten Gebäuden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben reduziert; aufgrund der Gebäudetechnik ist dies jedoch nicht überall möglich. Wir haben im Vorgriff jedes in Frage kommende Gebäude hinsichtlich der rechtlichen Einordnung einzeln betrachtet und danach hinsichtlich der technischen Möglichkeiten mit entsprechenden Fachleuten begangen. Ein Ausschalten der Heizungen über das Wochenende, wie es teilweise von anderen öffentlichen Stellen praktiziert wird, halten wir weder für praktikabel noch für sinnvoll, da beim Wiedereinschalten am Montag und Hochheizen zum Erreichen von akzeptablen Temperaturen deutlich mehr Energie verbraucht wird als bei konstanter Heizungsleistung; zudem leidet das Gebäude unter solchen Temperaturschwankungen.
- Ausschalten sonstiger Beleuchtung
Die Beleuchtung des Kirchturms ist seit Herbst 2022 abgeschaltet. Die Amtstafeln am Rathaus sind aus Verkehrssicherungsgründen weiterhin zu beleuchten, da an ihnen vorbei der Weg zum hinteren Eingang des Rathauses führt, der für Sitzungen und Abendveranstaltungen genutzt wird. Desweiteren sind Parkdeck und Tiefgarage des Rathauses als öffentliche Garagen zu beleuchten, wobei hier wie oben dargelegt 2023 durch Austausch der Leuchtmittel auf LED umgestellt wird. Die Anzahl der beleuchteten Christbäume im öffentlichen Raum wurde reduziert, wir wollten jedoch nicht auf alle verzichten – die verbliebenen Bäume sind mit LED-Beleuchtung ausgestattet, ebenso wie die Weihnachtsbeleuchtung im Rathaus.
Die Beleuchtung am Rathauseingang wurde übrigens nicht abgeschaltet, sondern ist defekt; wir warten momentan auf ein Bauteil zur Reparatur.
Gemeinde erlässt Kinderspielplatzsatzung
Vor dem Beschluss wurde die Höhe der Ablöse – konkret der Abschlag, der vom jeweils geltenden Bodenrichtwert angesetzt wird – im Gemeinderat diskutiert nach einer Abstimmung auf 1/4 festgesetzt. Ändert sich der Bodenrichtwert sollte überprüft werden, ob eine Anpassung erforderlich ist.
„Südliche Haager Straße“: Wohnungs-Bedarf soll abgefragt werden
Der Markt Isen beabsichtigt, im Baugebiet „Südliche Haager Straße“ ein Grundstück für die Schaffung von Sozialwohnungen und vier Grundstücke für die Schaffung von Eigentumswohnungen, die anhand von Kriterien nach dem Isener Wohnbaulandmodell vergeben werden, an die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Erding zu veräußern.
Bebauungsplan „Pemmering-Nordwest“ wird in beschleunigten Verfahren aufgestellt
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Pemmering-Nordwest“ für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.