Mit den ab Mittwoch den 16.12.2020 geltenden Regeln für den Lockdown müssen auch die Teilnehmer an Eheschließungen erneut reduziert werden. Ab dem 16.12.2020 bis vorerst zum 10.01.2021 lassen wir bei standesamtlichen Eheschließungen in Isen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Personen zu, d.h. die Eheschließenden, die Standesbeamtin, und gegebenenfalls einen Dolmetscher. Dies bedeutet, dass Trauzeugen und Familienangehörige wie Kinder, Eltern und Geschwister während des Lockdowns leider nicht an der Eheschließung teilnehmen können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
Ihr Standesamt Isen