Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde soll digitalisiert werden. Das beschlossen die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung vom 20. Februar einstimmig (18:0). Die digitale Fassung gibt die Art der Nutzung und die Zweckbestimmungen von Flächen in einer für den Flächennutzungsplan erforderlichen Genauigkeit (Detailierungsgrad, Maßstab und Darstellungsmöglichkeiten) wieder. Das soll die Auswertung und Bewertung von Flächen auf Grundlage eines zusammengefassten digitalen Planwerks sowie den Datenaustausch mit anderen Behörden uns sonstigen Stellen erleichtern.
Die Digitalisierung stellt die Ergebnisse abgeschlossener Prozesse zusammenfassend dar, außerdem werden die Darstellungen auf der Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne der Innenentwicklung und Satzungen ergänzt. Lediglich auf Flächen, die bereits bebaut sind und angrenzenden Flächen im räumlichen Zusammenhang, die über Baurecht verfügen, erfolgt eine Anpassung der Darstellungen an den Bestand und eine Abweichung vom bisher rechtswirksamen Stand.
Im Zuge der Digitalisierung erfolgt auch eine teilweise Integration des Landschaftsplans, des Gewässerentwicklungsplans und des Hochwasserschutzkonzeptes in den Flächennutzungsplan, eine Übernahme aktueller Fachkonzepte (Ökoflächenkataster, Waldfunktionsplan), übergeordneter Planungen (Regionalplan) sowie eine Aktualisierung und Ergänzung (weiterer) nachrichtlicher Übernahmen, Vermerke und Kennzeichnungen.
Aufgrund der technisch bedingten kleineren Abweichungen von der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung und da die gegenständliche Änderung ältere rechtswirksame Darstellungen ersetzen soll, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig, um die Verbindlichkeit der zusammenfassenden Darstellungen im Rahmen der Digitalisierung für Behörden sicherzustellen. Dafür musste der Gemeinderat zustimmen