In ihrer Sitzung am 7. Dezember stimmten die Gemeinderäte über die Wassergebühren bis Ende 2025 ab. Der Markt Isen kalkuliert die Wassergebühren der kostenrechnenden Einrichtung der gemeindlichen Wasserversorgung kostendeckend. Die letzte Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 wurde durch den Markt Isen durchgeführt. Diese wurde als Einheitsgebühr nach dem modifizierten Frischwassermaßstab kalkuliert.
Die Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 wurde durch die Finanzverwaltung von Oktober bis November 2022 durchgeführt. Im Rahmen dessen wurden die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Jahre 2019 bis 2022 berechnet.
Zudem wurden die kostendeckenden Wassergebühren der Jahre 2023 bis 2025 unter Berücksichtigung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Vorjahre berechnet.
Nach dem Ergebnis der Berechnungen müssen zur Erzielung einer vollen Kostendeckung für die Jahre 2023 bis 2025 folgende Wassergebühren erhoben werden:
- 2023: 253.341,55 Euro
- 2024: 286.720,65 Euro
- 2025: 297.157,57 Euro
Abzüglich eines Grundgebührenaufkommen von jeweils 110.000,00 Euro ergibt sich ein maßgeblicher Gebührenbedarf von
- 2023: 143.341,55 Euro
- 2024: 176.720,65 Euro
- 2025: 187.157,57 Euro
Der Markt Isen geht für die Berechnung der Wassergebühr von jährlichen Verbrauchsmengen in Höhe von 150.000 m³ für die Jahre 2023 bis 2025 aus.
Einleitungsgebühr in Euro/m³
- 2023: 0,96 Euro
- 2024: 1,18 Euro
- 2025: 1,25 Euro
im Mittel: 1,13 Euro
Der kalkulatorische Zinssatz ab dem 01.01.2023 beträgt 2,00 %.
Die Grundgebühr wird wie folgt festgesetzt:
Dauerdurchfluss der Zähler
- bis 4 m³ 97,82 Euro (vorher 100,46 Euro)
- bis 10 m³ 244,55 Euro (vorher 251,14 Euro)
- bis 16 m³ 391,29 Euro (vorher 401,83 Euro)
- über 16 m³ 733,66 Euro (vorher 753,42 Euro)
Am 1.8.2013 ist eine Änderung des Art. 8 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft getreten, die nunmehr eine Rücklagenbildung nicht nur zulässt, sondern den Einrichtungsträgern sogar nahelegt. Die Verwaltung empfiehlt, dass der Markt Isen für den (Teil-)Bereich der Wasserleitungen und den (Teil-)Bereich der Bauwerke auf Wiederbeschaffungszeitwerte abschreibt.
Der daraus erzielte Erlös wird jährlich in eine Sonderrücklage überführt und der kostenrechnenden Einrichtung der Wasserversorgung in Zukunft wieder zugeführt.
Der Gemeinderatsbeschluss im Wortlaut:
Mit der vorgestellten Kalkulation besteht Einverständnis. Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgesetzt (2023 bis 2025). Der kalkulatorische Zins ab dem 01.01.2023 wird auf 2 % festgesetzt. Der kalkulatorische Zins wird nach der Halbwertmethode berechnet.
Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 wird eine Abschreibung auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. Für den Teilbereich der Wasserleitungen und den Teilbereich der Bauwerke wird für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt. Die Erlöse hieraus sind einer Sonderrücklage zuzuführen und angemessen zu verzinsen. Die Überdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2022 sind im Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 auszugleichen.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen (BGS-WAS) abgestimmt.
Die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen vom 08. Mai 2019 (BGS-WAS) wurde neu erlassen und mit der 1. Änderungssatzung vom 22.Oktober 2019 geändert. Nun erfolgte die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung.
Der Gemeinderatsbeschluss im Wortlaut:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen wie folgt: 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen (BGS-WAS) vom 07.12.2022
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Isen folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen (BGS-WAS) vom 08. Mai 2019 (amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 16. Mai 2019) in der Fassung vom 22. Oktober 2019 (amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 24. Oktober 2019) wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4 m³ /h: 97,82 Euro/Jahr,
- bis 10 m³/h: 244,55 Euro/Jahr,
- bis 16 m³/h: 391,29 Euro/Jahr,
- über 16 m³/h: 733,66 Euro/Jahr.“
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für den Bauwasseranschluss beträgt bis zum Einbau des Wasserzählers pauschal 150,00 Euro netto für die Bauzeit von 2 Jahren. Bei längerer Bauzeit wird eine erneute Pauschalgebühr in der wie in Satz 1 genannten Höhe fällig.“
3. § 10 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.
§ 2 : Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Die Satzung kann hier nachgelesen werden: https://www.markt-isen.de/rathaus-buerger/satzungen-verordnungen/