Nach aktueller Mitteilung des Innenministeriums dürfen Wähler eigene Schreibstifte bei der Stimmabgabe im Wahllokal verwenden – Sie können also Ihren Stift am Wahlsonntag selbst mitbringen.
Falls Sie von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, bitten wir dabei aber zu beachten, dass es sich am besten um einen schwarzen oder blauen Kugelschreiber handeln sollte, der gut sichtbar ist (bedenken Sie die Größe des Kreistagsstimmzettels und die armen ehrenamtlichen Wahlhelfer, die darauf zu später Stunde nach Kreuzen suchen müssen, die man kaum sieht, weil der Stift nicht richtig funktioniert hat!).
Auf keinen Fall sollten Stifte verwendet werden, die durchdrucken oder durchfärben können (z.B. Edding, Filzstift, Bleistift).
Stimmzettel, auf denen auf der Rückseite etwas erkennbar ist, müssen zurückgewiesen werden oder – falls es beim Einwerfen in die Urnen nicht auffällt – später bei der Auszählung als ungültig gewertet werden.
Und das wäre doch sehr schade um die von Ihnen vergebenen Stimmen.