Wegen der Verschärfung der allgemeinen Lage bzgl. der Ausbreitung des Coronavirus sind nun auch die Behörden aufgefordert, Bürgerkontakt auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund bleibt nun auch unser Rathaus ab Montag, 23.03.2020, geschlossen. Termine sind nur bei Anliegen möglich, die absolut dringend sind und nicht telefonisch, online über das Bürgerserviceportal oder per Email erledigt werden können.
Zu unseren sonst üblichen Öffnungszeiten sind wir nach wie vor telefonisch erreichbar; unsere Mitarbeiter werden ab Montag jedoch zur Vereinzelung in verschiedenen Schichten tageweise im Rathaus sein, so dass nicht immer jeder einzelne telefonisch verfügbar ist. Ich bitte hierfür um Verständnis, aber auch wir müssen unsere Mitarbeiter in allen unseren Einrichtungen schützen.
Auch Gemeinderatssitzungen werden derzeit ausgesetzt.
Die Kreismülldeponie bleibt offen; hier ist jedoch wie überall darauf zu achten, dass persönliche Kontakte vermieden werden.
Mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit wurden Veranstaltungen und Versammlungen untersagt.
Standesamtliche Eheschließungen dürfen stattfinden, jedoch nur noch mit den gesetzlich für eine Teilnahme vorgesehenen Personen (Standesbeamter, Eheleute, ggf. Trauzeugen, ggf. Dolmetscher). Weitere Gäste sind derzeit verboten.
Neuanmeldungen von Eheschließungen werden momentan nur vorgenommen, wenn die Eheschließung in den nächsten Wochen stattfinden soll. Für Trauungen im zweiten Halbjahr ist derzeit keine Anmeldung möglich; Sie können aber im Standesamt erfragen, welche Unterlagen bis zum Anmeldetermin einzuholen sind.
Bei Bestattungen handelt es sich nach Vorgabe der Regierung um Veranstaltungen, die bis zum 19.04.2020 untersagt sind. Dies umfasst insbesondere Trauergottesdienste, Aussegnungen, Verabschiedungen und Beisetzungen. Die Untersagung gilt unabhängig von der Anzahl der Trauergäste selbst dann, wenn nur der engste Familienkreis an der Bestattung teilnehmen möchte.
Es gibt jedoch die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter folgenden Bedingungen:
- Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis
- Die Teilnehmerzahl beträgt maximal 15 Personen, zuzüglich Pfarrer und Bestattungsmitarbeiter
- Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise darf nicht erfolgen
- Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind nicht zulässig
- Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig
- Die Teilnehmer haben einen Abstand von 1,5 m zueinander anzustreben
- In geschlossenen Räumen darf eine Trauerfeier nur stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann, Türen müssen offen bleiben
- Mikrofone dürfen lediglich von einer Person genutzt werden und müssen anschließend desinfiziert werden
- Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
Nach aktueller Kenntnis werden die Ausnahmegenehmigungen vom Landratsamt Erding, Gesundheitsamt, erteilt.
Ich bedanke mit auch dieses Mal wieder für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.
Ihr
Siegfried Fischer
Erster Bürgermeister