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Mit einem Antrag der sechs Isener Bands Mad March, Epos-X, Pinklers, Hyper Rioty, Jazz Rabbit Junkies und Rock’n’Rul hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 befasst. Alle nutzen im Freizeitheim einen Raum zum Proben. Für den will der Markt Isen ab dem kommenden Jahr – wie von allen Vereinen und Gruppierungen, die Räume in gemeindeeigene Immobilien nutzen – eine Nebenkostenbeteiligung einfordern. Allerdings ist diese Regelung noch nicht beschlossen. Ob das passiert und wie hoch die Kosten dann wären, entscheidet der Rat erst Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres. 

Doch die Bands bauen schon mal vor: Sie beantragen die Befreiung von einer direkten Erhebung der Betriebskostenbeteiligung. Die könnte Schätzungen zufolge bei einem mittleren dreistelligen Betrag liegen. Die Formationen begründen das damit, dass sie eine offene Interessensgemeinschaft seien, nicht in einem Verein organisiert sind und keine vorhandenen Strukturen haben, über die ein Unkostenbeitrag nachvollziehbar und je nach Nutzung erhoben werden könnte. Es wäre seit 38 Jahren üblich, dass die Musiker als Gegenleitung für die kostenlose Nutzung des Freizeitheimes die musikinteressierte Jugend fördern, sich bei öffentlichen Veranstaltungen in Isen beteiligen, teilweise auf Gagen verzichten und ihr Equipment kostenlos bereitstellen. Alternativ schlugen sie vor, den Betriebskosten-Anteil durch Einnahmen jährlich einem Konzert in Isen zu erspielen, indem sie auf die Gage verzichten. Die Einnahmen würden direkt an die Gemeindekasse fließen, der Überschuss könnten sozialen Projekte dienen. 

Die Räte diskutierten die Idee kontrovers, fanden sie aber grundsätzlich gut. Ein zusätzliches Konzert in Isen wäre schön, auch würden die Bands in Isen bekannter werden. Auch dass der Überschuss bei den Einnahmen für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden könnten, sei zu begrüßen. Angemerkt wurde jedoch, dass gut die Hälfte der Bands nicht mit Auftritten aktiv ist. 

Knackpunkt war aber vor allem die Gleichbehandlung aller Nutzer der öffentlichen Gebäude – schließlich täten auch die Vereine viel für Isen, die Bands sollten nicht anders gestellt werden. Die praktische Umsetzung wurde beleuchtet – beispielsweise was wäre, wenn das Konzert aus welchen Gründen auch immer nicht stattfindet? Der Beitrag müsse auch dann geleistet werden. Vor allem aber sollten sich die Bands selbst um das Konzert kümmern, die Gemeinde dürfe nicht Veranstalter des Konzerts sein. 

Die Gleichbehandlung gab dann auch den Ausschlag dafür, den Antrag auf die generelle Befreiung der eventuellen Betriebskostenbeteiligung abzulehnen, dafür sollen jedoch die Bands das Geld durch ein Konzert einspielen können. Das Abstimmungsergebnis war mit 17:0 einstimmig. Bedingung wird dann allerdings sein, dass die Gemeinde nicht als Veranstalter fungiert und dass die Bands die Differenz draufzahlen, wenn das Konzert die Kosten nicht deckt. 

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