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Auf ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2023 haben die Isener Gemeinderäte einstimmig (15:0) eine neue Kindergartensatzung beschlossen. 

Nötig war die Neufassung, weil die bestehende Kindergartensatzung des Marktes Isen vom 14. April 2010 noch auf der alten Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages basierte. Nachdem diese Mustersatzung inzwischen bereits mehrfach allgemein überarbeitet wurde und der Kindergarten Mittbach ab dem kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 ohnehin beabsichtigt, eine auf Wunsch täglich wechselnde Buchungszeit anzubieten, wurde dies zum Anlass genommen, die Kindergartensatzung in einigen Punkten anzupassen und konkreter zu formulieren. 

Die Satzung sollte der Übersichtlichkeit wegen nicht als Änderungssatzung, sondern als neue Satzung erlassen werden. Die Kindergartensatzung 2010 tritt mit Inkrafttreten der neuen Kindergartensatzung 2024 außer Kraft.

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • In der ganzen Satzung wurden einzelne Wörter ersetzt oder Formulierungen zum besseren Verständnis oder für bessere Lesbarkeit geändert, und Korrekturen hinsichtlich Tippfehler und Zeichensetzung durchgeführt.
  • Der zweite Teil „Allgemeines“ wurde in der neuen Fassung zu „Aufnahme in den Kindergarten“ abgeändert. In diesem Bereich wurde unter den §§ 4 und 5 Regelungen zur Anmeldung, zur Betreuungsvereinbarung und zur letztendlichen Aufnahme in den Kindergarten aufgenommen. Einige dieser Regelungen waren bereits in der alten Fassung zu finden und wurden nur teilweise ergänzt bzw. korrigiert.
  • Der dritte Teil „Abmeldung und Ausschluss“ beginnt nun mit dem § 6 Abmeldung; Ausscheiden. Inhaltlich wurde hierbei die Kündigungsfrist eines Kindergartenplatzes von ursprünglich zwei Wochen zum Monatsende auf einen Monat zum Monatsschluss verlängert.   
  • In § 9 der neuen Fassung wurden die Regelungen zu den Öffnungszeiten neu gefasst. Die grundlegenden Öffnungszeiten des Kindergartens sowie die Kernzeiten wurden nicht geändert. Lediglich die möglichen Buchungszeitkategorien wurden entsprechend korrigiert. Darüber hinaus wurde mit § 9 Abs. 5 festgehalten, dass im Kindergarten Mittbach keine Verpflegung angeboten wird.
  • In § 10 der alten Fassung wurde die Möglichkeit eröffnet, dass die Personensorgeberechtigten schriftlich erklären können, dass ihre Kinder alleine nach Hause gehen dürfen und damit keiner Abholung bedürfen. Diese Regelung wurde in der neuen Fassung unter § 11 ersatzlos gestrichen.

In der Diskussion ergab sich eine weitere Änderung: Die Begrifflichkeit „behinderte Kinder“ bzw. „Behinderung“ in § 5 Abs. 3 der Satzung soll gegen „beeinträchtigte Kinder“ bzw. „Beeinträchtigung“ ersetzt werden.

Die komplette Satzung kann ab Mitte Januar 2024 hier nachgelesen werden.

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