Von der Förderstelle wurden im Rahmen der Antragsprüfung Mängel im Zuge des Auswahlverfahrens festgestellt, die auch nach Aufklärung mit dem Bieter nicht beseitigt werden konnten. Das Verfahren wurde zur rechtlichen Prüfung des weiteren Vorgehens unterbrochen.
Es erfolgte die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Büro, das die technische Verfahrensbegleitung durchgeführt hat; Schadensersatzansprüche werden abschließend geprüft, sobald Schäden sich tatsächlich abzeichnen.
Mit der technischen Verfahrensbegleitung im weiteren Verfahren wurde die IK-T aus Regensburg beauftragt.
Parallel dazu erfolgte die Beauftragung der Kanzlei Donhauser mit der rechtlichen Verfahrensbegleitung.
Das Verfahren musste aufgrund der festgestellten Mängel in einen früheren Verfahrensstand zurückversetzt werden, was zu Verzögerungen führt; eine komplette Aufhebung und Neuausschreibung konnte aber in Abstimmung mit der Förderstelle vermieden werden. Die Verzögerungen können dadurch reduziert werden.
Wir hoffen, dass ein Abschluss des Verfahrens bis Mitte 2020 möglich sein wird.