Da erneut mit Schnee und Eis zu rechnen ist, möchte die Gemeindeverwaltung noch einmal nachdrücklich an die Räum- und Streupflicht erinnern.
Bei Bedarf müssen insbesondere die Gehwege vor Grundstücken rechtzeitig gestreut und geräumt werden. Grundsätzlich sind zwischen 7 Uhr morgens (werktags) bzw. 8 Uhr (an Sonn- und Feiertagen) und 20 Uhr die Wege von Schnee und Glatteis freizuhalten. Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit nicht am Straßenrand abgestellt werden, da sie die Räumfahrzeuge massiv behindern können. Bitte nutzen Sie Ihre Garagen und Einfahrten.
Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume so zurück, dass auch unter Schneelast eine gefahrlose Nutzung von Gehwegen, Wegen und Straßen möglich ist. „Wir bitten um Ihre Mithilfe und einem guten Miteinander zwischen den Bürgern“, so die Bürgermeisterin. (hd)