Die hauptamtliche Erste Bürgermeisterin wird direkt von den Bürgern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Als Verwaltungschefin und Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter im Rathaus ist sie für die innere Organisation verantwortlich und vertritt die Gemeinde nach außen. Sie ist Vorsitzende des Gemeinderats mit denselben Antrags- und Stimmrechten wie die ehrenamtlichen Ratsmitglieder. Als Leiterin der Verwaltung trägt sie die Verantwortung für die Vorbereitung und Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse.
Die stellvertretenden Bürgermeisterin(nen) vertreten die Erste Bürgermeisterin bei Abwesenheit und Urlaub und übernehmen repräsentative Aufgaben.