- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Leinenpflicht, Maulkorbpflicht
- In Isen gibt es keine Verordnung zur Leinenpflicht.
Um diesen Zustand halten zu können, bitten wir um Kooperation aller Hundehalter.
Führen Sie Ihren Hund in Bereichen vermehrten Fußgängerverkehrs oder bei Anwesenheit von Kindern oder Senioren (z.B. an Sportplätzen, im Bürgerpark, an Kindergärten und Kinderspielplätzen) an der Leine und achten Sie darauf, Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen. Tütenspender sind an neun Stellen im Ortsgebiet aufgestellt. ( Plan für Hundetoiletten)
- In Isen gibt es keine Verordnung zur Leinenpflicht.
- Vergnügungen
- Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde angezeigt werden (Anzeige gemäß Art. 19 Abs. 1 LStVG). Wir bitten jedoch darum, die Veranstaltung möglichst frühzeitig anzuzeigen.
Die Anzeige muss Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der höchstens gleichzeitig anwesenden Teilnehmer enthalten. - Die Anzeige ist kostenfrei.
- Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde angezeigt werden (Anzeige gemäß Art. 19 Abs. 1 LStVG). Wir bitten jedoch darum, die Veranstaltung möglichst frühzeitig anzuzeigen.
- Plakatierung
- Isen hat derzeit keine Plakatierungsverordnung.
Wir bitten darum, Plakate vor allem an den vorhandenen Anschlagtafeln anzubringen, und übermäßiges Plakatieren, (Sicht-)Behinderungen des Straßenverkehrs oder Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Bitte entfernen Sie Plakate innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung wieder.
- Isen hat derzeit keine Plakatierungsverordnung.
- Grünanlagen
- Im Bereich des Meindl-Parks gilt die Meindl-Park-Satzung (Link: Meindl-Park-Satzung (incl. Lageplan))
- Kampfhunde, Negativzeugnisse
- Für Listenhunde der Kategorie II (Link zur Liste) im Alter unter 18 Monaten kann ein befristetes Negativzeugnis erteilt werden.
- Für Listenhunde der Kategorie II über 18 Monate ist für die Erteilung eines Negativzeugnisses ein Wesenstest durch einen anerkannten Gutachter erforderlich.
- Ladenschluss, Feiertage
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Mögliche Ausnahmen in Isen sind in der jährlichen Verordnung über die Ladenöffnungszeiten anlässlich von Märkten (Link: Verordnung über die Ladenschlusszeiten anlässlich von Märkten) geregelt.
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