Die Sanierung des Gebäudes am St.-Zeno-Platz 3 stand bei der Gemeinderatssitzung vom 22. November 2022 erneut auf der Tagesordnung. Diesmal waren die Kosten im Visier. Dass es nicht bei der ursprünglich veranschlagten 1,8 Millionen Euro für die Sanierung und den neuen Anbau nicht bleiben wird, war absehbar. Die Städtebauförderung hatte für diese Summe bereits eine Förderung von 80 Prozent zugesagt. Ob es wegen der gestiegenen Kosten aus diesem Topf mehr Geld gibt, steht noch nicht abschließend fest.
Es wurden nun vier Kosten-Varianten erstellt, um die steigenden Kosten in überschaubare Bahnen zu lenken. Variante 1 ist das Minimum an Baumaßnahmen. Die übrigen Varianten setzen hierauf auf und ergänzen sich jeweils .
Architektin Frau Melanie Scharold vom Büros Krug-Grossmann stellte die Varianten auf der Grundlage von Schätzungen vom 21. November 2022 den Gemeinderäten detailliert vor.
Hier sind die Ausführungen in Stichpunkten:
Variante 1 (2.052.355 Euro): Abbruch und Neubau Anbau, Sanierung EG innen, Sanierung Fassade und Fenster, statische Ertüchtigung, Sanierung Treppenhaus, Leitungsführung in alle Etagen.
Variante 2 (2.213.851 Euro): zzgl. Sanierung 1. OG
Variante 3 (2.342.496 Euro): zzgl. Sanierung 2. OG
Variante 4 (2.485.462 Euro, davon 21.420 Euro PV-Anlage; zzgl. Erneuerung Dachstuhl)
Die Architekten rechnen derzeit damit, dass sich die Kosten nochmals um 15 bis 20 Prozent erhöhen könnten. Bei Variante 4 kämen dann beispielsweise 2.982.554 Euro zusammen. An welcher Stelle gespart wird, will aber wohlüberlegt sein. Die Kosten für die Varianten 2 bis 4 gelten nämlich nur, wenn die Arbeiten im Zuge der Sanierung sofort miterledigt werden. Sollte eine der Maßnahmen erst später ausgeführt werden, wird es teurer, da zum Beispiel eine gesonderte Baustelleneinrichtung nötig wird.
Nun muss überlegt werden, wo der Rotstift angesetzt wird. Zu den Einsparmöglichkeiten in Variante 1 könnte gehören, dass eine geplante Falttür beim Bürgersaal entfällt (minus 7.378 Euro). Ein Teil der allgemeinen Abbrucharbeiten kann eventuell vom Bauhof durchgeführt werden.
Fassade und Fenster sollten jedoch seitens der Städtebauförderung, aber auch seitens der Gemeinde komplett saniert werden, daher sind hier Einsparmöglichkeiten bei stockwerk-weiser Teilsanierung nicht relevant. Bei den Varianten 1 bis 3 würde über der jeweils obersten mitsanierten Etage eine Dämmung angebracht. Das Dach hält noch und könnte geflickt werden, ist aber nicht in gutem Zustand. Sofern eine PV-Anlage gewünscht ist, müsste es jedoch ersetzt werden, da eine Sanierung laut Statiker teurer wäre. Eine PV-Anlage ist jedoch über die Städtebauförderung nicht förderfähig, eventuell könnten hierfür Bundesmittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Förderung generiert werden.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Varianten 1 bis 3 (Sanierung des Gebäudes ohne Dachsanierung) wie geplant vorzusehen. Sobald dann die Zusage der Städtebauförderung vorliegt, aus der der bereitgestellte Förderbetrag ersichtlich ist, und der Haushaltsentwurf für 2023 vorliegt, muss dann der Marktgemeinderat im Detail entscheiden, was umgesetzt wird. Die Förderstelle würde diese Vorgehensweise unterstützen.
In der anschließenden Diskussion der Räte ging es dann unter anderem darum, die Hülle und das Dach vollständig zu ertüchtigen, damit nicht in einigen Jahren erneut eine Baustelle am St.-Zeno-Platz entstehen muss. Außerdem macht es Sinn, das Gebäude außen komplett herzustellen. Falls nötig, sollte stattdessen vorerst innen auf einen Ausbau der oberen Etagen verzichtet werden. Die PV-Anlage könnte aus verschiedenen Gründen vorerst nicht installiert werden, allerdings soll eine Nachrüst-Möglichkeit vorgesehen werden.
Die Räte nahmen die Kostenschätzung zur Kenntnis. Beschlossen wurde einstimmig (19:0), derzeit die Sanierung und Erweiterung gemäß den Varianten 1 bis 4 (ohne PV-Anlage) anzustreben und den entsprechenden Förderantrag bei der Städtebauförderung einzureichen.