Bei einer Eheschließung im Standesamt Isen sind ab 01.03.2022 neben den gesetzlich vorgesehenen Teilnehmern, das sind die Eheschließenden, evtl. ein oder zwei Trauzeugen, ggf. ein /e Dolmetscher/in, und die Standesbeamtin, wieder acht Gäste zugelassen.
Die Beschränkung der Zahl der Gäste ergibt sich aus den auf jeden Fall einzuhaltenden Mindestabständen und der Größe des Trauzimmers, das unter Beachtung der Abstandsregeln höchstens acht weiteren Personen Platz bietet.
Für die Teilnahme von Gästen an einer standesamtlichen Eheschließung, bei der es sich um eine „öffentliche und private Veranstaltung in nichtprivaten Räumlichkeiten“ handelt, gilt 2G. (Geimpft und genesen – https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php).
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung und besprechen Sie die Teilnehmerzahlen im konkreten Fall mit unseren Standesbeamtinnen unter 08083/5301-15 oder per Email an standesamt@isen.de.