Eheschließungen finden wie bisher weiterhin statt. Es handelt sich bei einer standesamtlichen Eheschließung nicht um eine Veranstaltung, sondern um eine Amtshandlung, an der die gesetzlich vorgesehenen Personen teilnehmen dürfen. Neben dem Standesbeamten/der Standesbeamtin, den Eheschließenden und ggf. einem Dolmetscher/einer Dolmetscherin sind nun auf Wunsch der Eheschließenden auch wieder ein oder zwei Trauzeugen möglich.
Die Zahl der zusätzlich möglichen Gäste richtet sich seit dem 08.03.2021 nach § 4 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in Zusammenhang mit der amtlichen Feststellung der Inzidenzzahl. Für den Landkreis Erding wurde am 07.07.2021 eine 7-Tage-Inzidenz von 47,8 festgestellt. Diese gilt, bis eine andere Inzidenz bekanntgemacht wird.
Für Eheschließungen bedeutet dies, dass zusätzlich zu den oben genannten gesetzlich vorgesehenen Personen bis zu drei Personen als Gäste zur standesamtlichen Trauung mitkommen dürfen. Diese können dem Hausstand der Eheschließenden oder maximal einem weiteren Hausstand angehören. Leider ist es dadurch nach wie vor in den meisten Fällen nicht möglich, dass z.B. die Eltern beider Eheschließenden mitkommen – es sei denn, ein Elternpaar fungiert als Trauzeugen.
Sollte für den Landkreis Erding eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 (die 50er-Grenze spielt keine Rolle) festgestellt werden, reduziert sich die Zahl der möglichen zusätzlichen Gäste auf eine Person eines anderen Hausstands.
Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Berechnung außer Betracht (und dürfen folglich mitkommen). Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keine gemeinsame Wohnung haben.
Für Rückfragen stehen unsere Standesbeamtinnen gerne telefonisch unter 08083/5301-15 oder per Email anstandesamt@isen.de zur Verfügung