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Heuer sind in Isen zwei Bürgerversammlungen geplant.
Sie werden am 24. und 25 November jeweils in der Schulturnhalle stattfinden. Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation hat das Bayerische Innenministerium den Kommunen hohe Auflagen vorgegeben.  

„Grundsätzlich sind wir zur Durchführung von mindestens einer Bürgerversammlung pro Jahr gesetzlich verpflichtet“, so Bürgermeisteirn Irmgard Hibler. Der Freistaat habe den Kommunen vor kurzem mitgeteilt, dass hieran auch in diesem Jahr festgehalten wird. Die Bedingung sei allerdings ein Abstand von 1,5 Meter zwischen allen Personen. Entsprechend muss der Raum auch bestuhlt werden.  

„Wir wollten ursprünglich die beiden Bürgerversammlungen wie bisher im Gasthof Klement (Isen) und Gasthaus Pointner (Pemmering) abhalten. Die Wirte hatten sich bereit erklärt, die Voraussetzungen im Detail mit dem Gesundheitsamt abzustimmen, da wir gehofft hatten, dass bei bewirteten Veranstaltungen die Regeln der Gastronomie gelten (im Anschreiben des Ministeriums gab es einen entsprechenden Passus, der aber auslegungsbedüftig war). Das Gesundheitsamt hat jedoch klargestellt, dass für Bürgerversammlungen der genannte Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen allen anwesenden Personen gilt. Somit blieb für eine sinnvolle Veranstaltungsgröße nur noch die Schulturnhalle. Dort ist eine Bestuhlung für 100 Personen mit einem Abstand von 1,6 Meter zwischen den Stühlen möglich“, so Hibler.       

Formular bitte vorher ausfüllen

„Zu den weiteren Auflagen gehört die Identifikation aller Teilnehmer durch die Erhebung von Kontaktdaten mit den Angaben von Name, Vorname, Erreichbarkeit (Telefon, Email oder Anschrift). Wir werden diese Auflage durch eine Einlasskontrolle erfüllen, hier wird auch die maximale Teilnehmerzahl (100 Personen) überwacht. Das entsprechende Formular wird ab November im Marktblattl und auf unserer Homepage www.isen.de verfügbar sein. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, das Formular bereits vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Pro Haushalt genügt ein Formular mit Angabe der Personenzahl, sofern Sie gemeinsam kommen. Ausgeschlossen von der Teilnehme sind Personen mit Kontakt zu COVID 19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und Erkrankungen der Atemwege jeder Schwere. „Dieser Personenkreis darf an den Bürgerversammlungen nicht teilnehmen. Wir bitten Sie im Interesse aller dringend, auch schon bei leichten Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben. Glauben Sie mir, Sie möchten nicht als Superspreader von Isen in die Presse kommen“, erklärt die Bürgermeisterin. 

Zu den weiteren Besonderheiten gehört die Trennung von Ein- und Ausgang. Der

Eingang ist nun der normale Zugang zur Turnhalle (beschildert), der Ausgang in der Turnhalle unten in Richtung Pauseninnenhof. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass die Bürgerversammlungen zum einen möglichst spät im Jahr stattfinden sollen, zum anderen am besten draußen. 

Hibler: „Da wir dies nicht für sonderlich praktikabel halten, müssen wir die Vorgaben für Innenräume erfüllen. Hier ist insbesondere die Erforderlichkeit eines Lüftungskonzeptes hervorzuheben. In der Turnhalle werden wir voraussichtlich die Fenster oben während der Veranstaltung geöffnet lassen. Bitte ziehen Sie sich entsprechend warm an. Alle anwesenden Personen müssen ab Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch während der Versammlung. Auf den Plätzen und am Rednerpodium dürfen die Masken abgenommen werden, sofern 1,5 m Abstand zu allen anderen Personen eingehalten sind. Wir werden keine Masken vorhalten, wer seine Maske vergessen hat darf das Gebäude nicht betreten. Bitte denken Sie daher an Ihre Maske!

Bitte lassen Sie die Stühle so stehen, wie sie aufgestellt wurden, auch wenn Sie mit mehreren Personen aus Ihrem Haushalt zur Bürgerversammlung kommen und dann einzeln sitzen. Wir können als Veranstalter nur so sicherstellen, dass die Auflagen wirklich eingehalten sind. Wer diese Vorgaben nicht einhält, ist von der Versammlung auszuschließen. Eine Bürgerversammlung birgt ein relativ hohes Risiko für Ansteckungen, da viele Leute zusammenkommen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir sehr strikt die Beachtung der Auflagen überwachen und absichtliche oder wiederholte Verstöße durch Ausschluss von der Versammlung ahnden werden.   

Sollten mehr Gemeindebürger oder Gemeindeeinwohner die Versammlung besuchen wollen, als unter Berücksichtigung der o.g. Vorgaben zulässig, sollte eine weitere Bürgerversammlung angeboten werden. Heuer können insgesamt bis zu 200 Personen die beiden Versammlungen besuchen, diese Zahl haben wir in den letzten Jahren nicht erreicht. 

Ich habe mich bewusst auch heuer für zwei Termine entschieden, da ich den Bürgern des Außenbereichs, die bisher fast alle nach Pemmering kamen, unabhängig von Corona einen eigenen Termin anbieten möchte, auch wenn dieser aus den genannten Gründen heuer leider nicht in Pemmering stattfinden kann. Wir haben daher die beiden Bürgerversammlungen namentlich getrennt, inhaltlich werden unsere Präsentationen – wie auch bisher immer – mit wenigen ortsbezogenen Ausnahmen identisch sein.  Natürlich steht es aber jedem frei, den jeweils anderen Termin zu besuchen, wenn dieser besser passt.

Einen Livestream zur Bürgerversammlung wird es nicht geben. Wir haben dies zwar in Erwägung gezogen, sind letztendlich aber der Meinung, dass der Inhalt für einen Livestream eher ungeeignet ist. Wir werden stattdessen die Präsentation zur diesjährigen Bürgerversammlung auf unsere Homepage einstellen. Desweiteren können Sie auf Wunsch auch bei unserem Vorzimmer (Fr. Bauer / Fr. Lechner, Tel. 08083/ 5301-0) telefonisch ein ausgedrucktes Exemplar anfordern, das wir Ihnen zusenden“, so die Bürgermeisterin.

Das Formular kann auch hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden.

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