Vertreter des Marktes Isen und Experten der Polizeiinspektion Dorfen hatten bereits Ende des vergangenen Jahres im Rahmen einer Ortseinsicht die Straßen in Wohngebieten begutachtet. Grund war eine flächenhafte Verkehrsplanung für Tempo 30-Zonen, in deren Rahmen auch das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz berücksichtigt wurde. Behandelt wurde dieses Thema öffentlich in der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Vertragsausschusses vom 1. Dezember 2020.
Es sollte herausgefunden werden, wo Tempo-30-Zonen zum Schutz der Anwohner angeordnet werden können. Diese Zonen kommen allerdings nur dort in Betracht, wo wenig Durchgangsverkehr herrscht. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass in Tempo-30-Zonen die Vorfahrt grundsätzlich durch „rechts-vor-links“ geregelt ist. Angeordnet wird die Zonenregelung in folgenden Bereichen:
- Bereich Adalbert-Stifter-Straße und Jahnstraße
- Bereich Feldstraße (von Einmündung in ED12 bis Ortsende) und Am Bühel
- Bereich Gmainweg und Am Haning
- Am Anger
- Amselweg
- Josefsiedlung
- Bereich Altwegring bis auf Höhe Firma Niedermeier
- Schützenweg
- Bereich Schafbauer Anger und Ludwig-Heilmaier-Straße
- Lohmühle
- Weidacherweg
- Weidacherbergstraße
- Isenweg
- Burgstraße
- Waldstraße
- Stichstraße zu den Anwesen Lindenstraße 12 bis 22 in Pemmering
Für die Ziegelstätterstraße wäre die Anordnung einer Tempo-30-Zone grundsätzlich rechtlich denkbar. In diesem Fall wäre aber ein kompletter Umbau hinsichtlich der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ erforderlich. Eine Änderung erfolgt deshalb bis auf Weiteres nicht.
Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung ausschließlich im Bereich der Schule ist wegen der abgesetzten Lage zur Straße rechtlich derzeit nicht möglich.
Die Georg-Escherich-Straße ist nicht überwiegend durch Wohnbebauung geprägt und erhält deshalb keine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung. Gleiches gilt für den Einmündungsbereich von der Kreuzstraße in die Erdinger Straße.
Für die Kreuzstraße und den Einmündungsbereich der Kreuzstraße in die Erdinger Straße haben die Anlieger einen Antrag auf Anordnung von Schrittgeschwindigkeit gestellt. Im Bereich des Seniorenzentrums hat der Markt Isen allerdings die rechtlichen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung bereits mehr als ausgeschöpft.
Vom Anwesen Kreuzstraße 2 bis zum Tennisplatz ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit schon jetzt auf 30 km/h beschränkt. Für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorhanden.