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Umgestaltung des Ortskerns: Ideen werden konkreter

Auf seiner Sitzung vom 30. Juli hat sich der Markgemeinderat erneut mit den Ideen für die Gestaltung des Ortskerns befasst. Sie werden zurzeit im  „Rahmenplan öffentlicher Raum“ vom Büro Stadt.Raum.Planung und vom Verkehrsplanungsbüro Schlothauer & Wauer erarbeitet und mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Martina Schneider vom Büro Stadt.Raum.Planung und Carolin Jilg vom Verkehrsplanungsbüro Schlothauer & Wauer stellten den aktuellen Sachstand in der Sitzung vor. 

Die Präsentation kann unter www.markt-isen.de im Bürgerinfoportal angeschaut werden

Zu den einzelnen Abschnitten:

1. Am Gries

Vor dem Freischankbereich ist eine Einbahnregelung vorgesehen, wodurch die Freischankflächen vergrößert werden können. Es handelt sich um eine Mischfläche mit reduzierter Verkehrs-bedeutung. Die Ausführung des Belags muss später bei der Feinplanung geklärt werden, denkbar wäre aber eine Belagsveränderung. Mit den Anwohnern wird noch besprochen, ob die Durchfahrtmöglichkeit bleibt oder die Freischankflächen direkt zu den Gebäuden hin orientiert werden sollen. 

Die Parkplätze im Norden auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden aus dem Konzept herausgenommen, da das Staatliche Bauamt bei einer Neugestaltung dort keinen Spielraum für Schräg- oder Senkrechtparker sieht. Die Fläche bleibt unverändert. 

2. Kreuzungsbereich Am Gries / Münchner Straße 

Die Gehwege werden verbreitert und mit Aufstellflächen versehen, damit die Straße gefahrlos überquert werden kann. Durch den Abriss des alten Gebäudes an der Ecke, das die Gemeinde erworben hat, kann die Fahrbahn der Staatsstraße verbreitert und ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 Meter hergestellt werden.

Vor der Bäckerei wird eine Einbahnregelung geschaffen, die Parkplätze dort werden geregelt und als Schrägparker angelegt. Hierdurch entsteht mehr Raum mit erhöhter Sitzqualität vor der Bäckerei. 

Die Nebenstraße direkt vor der Bäckerei befindet sich im Eigentum des Staatlichen Bauamtes, das derzeit klärt, ob diese Teil der Staatsstraße ist. Falls dem so wäre, ist eine Rückstufung mit Übernahme durch den Markt Isen sinnvoll. 

Die Schleppkurven auf der Staatsstraße funktionieren für einen Sattelzug. Der Bus muss künftig nicht mehr an der Bäckerei vorbeifahren, sondern nimmt die große Kreuzung. 

3. Marktplatz und St.-Zeno-Platz

Der St.-Zeno-Platz wurde aus der Planung für das Gebäude St.-Zeno-Platz 3 übernommen und in das Rahmenkonzept integriert.

Am Marktplatz werden die Stellplätze geordnet. Es ist eine Einbahnregelung vorgesehen, wodurch ein breiterer Gehweg umsetzbar wird, der sicheres Gehen für alle ermöglicht.

Aus dem Gremium wird gefragt, ob die obere Münchner Straße nicht auch eine Einbahnregelung erhalten sollte. Dies wäre grundsätzlich möglich, müsste jedoch daraufhin getestet werden, ob dadurch insgesamt zu viel Umfahrungsweg entsteht. Bei der Bischof-Josef-Straße wird mehr Bedarf gesehen. Zudem soll der Weg zur Metzgerei nicht erschwert werden.  

Für alle Einbahnregelungen gilt: diese werden zunächst über einen Zeitraum von neun bis 12 Monaten getestet, um zu sehen, ob sie praktikabel sind oder ob Anpassungen erforderlich sind. Je mehr Einbahnstraßen entstehen, desto mehr Verkehrsverlagerung entsteht auch.

4. Münchner Straße (Mitte)

Hier ist eine große Wendefläche für die Busse nötig. Die Bushaltestelle muss sicher eingebunden werden, zudem muss das Wegenetz sicher zu queren sein und entsprechend verknüpft werden. Aufgrund des Höhenversatzes ist diese Planung diffizil.

Der erste Entwurf der Wendefläche und der Bushaltestelle war dem Staatlichen Bauamt zu unsicher. Hier ist ein barrierefreier Bussteig mit ausreichend breiter Aufstellfläche erforderlich. Der Bus soll direkt auf der Straße anhalten, so dass kein Überholen möglich ist. Dies erhöht die Sicherheit für die Aussteigenden, insbesondere bei den Schulbussen für die Kinder. Andererseits wird dadurch der Verkehrsfluss eingeschränkt; man muss eventuell einige Minuten warten, bis der Bus weiterfährt, und es kommt zu Rückstauungen. Allerdings halten hier über den Tag gesehen nicht viele Busse. Abzuwägen ist die Sicherheit für die Aussteigenden gegen einen durchgehenden Verkehrsfluss.    

Das Buswartehaus könnte in Form eines Pavillons zu einer Aufenthaltsfläche ausgebildet werden. 

5. Münchner Straße (Süd)

Der Einfahrtsbereich wird nach Norden verschoben, wofür eine Rubinie gefällt werden muss. Hierdurch entstehen Wendemöglichkeit und Kurvenradius für einen großen Bus.

Die Punkte 4 und 5 sind zusammen zu entwickeln, da sie baulich eine Einheit bilden. Die Halte- und Wendemöglichkeiten für die Busse müssen dabei nochmals im Detail untersucht werden.

Das Staatliche Bauamt hat mitgeteilt, dass dessen endgültige Zustimmung erst mit vorliegender Detailplanung erfolgen wird.  

6. Bischof-Josef-Straße

Hier ist eine Einbahnregelung vorgesehen, wobei im Süden ein Zwei-Richtungs-Verkehr zur Entlastung der Querstraßen möglich ist; zudem ist dann der Weg der Umfahrung geringer. Ob eine durchgehende Einbahnstraßenregelung sinnvoller wäre, ist zu testen. 

Im Falle eines Zwei-Richtungs-Verkehrs im Süden würden ca. drei Stellplätze entfallen. Ob eine Kompensation möglich ist, müsste die Detailplanung klären. 

Radverkehr

Zu beachten ist, dass es zwei Arten von Radfahrern gibt: die einen nutzen gerne die Straßen, die anderen fahren lieber auf eigenen Wegen. 

Die Ausprägung von Schutzstreifen ist aufgrund der schmalen Straßen kaum möglich, ebenso gibt es keinen Platz für Radwege. Ersatzweise wäre die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf 30 km/h sinnvoll, dies muss jedoch vom Staatlichen Bauamt mitgetragen werden. Die zu Beginn diesen Jahres noch prognostizierte stärkere Einbindung der Kommunen in diese Thematik wurde in Bayern bisher nicht umgesetzt.  

Auf der Münchner Straße sollte der Radverkehr von der Mitte weg auf die obere und untere Straße geführt werden; die Fußgängerkreuzungspunkte wären für Radfahrer ebenfalls nutzbar. 

In den Einbahnstraßen könnte für Radfahrer ein Zwei-Richtungs-Verkehr gelten. 

Bauliche Aufteilung

Mit Ausnahme der Punkte 4 und 5, die wie oben dargelegt zusammen auszuführen sind, kann jeder Abschnitt für sich umgesetzt werden. Hierdurch ergibt sich in Hinblick auf den knappen Haushalt ein größerer Spielraum, um Maßnahmen zu verwirklichen. Die Städtebauförderung hat einer schrittweisen Umsetzung bereits grundsätzlich zugestimmt. 

Vor Beginn der baulichen Maßnahmen steht zunächst ein Testzeitraum, in dem neue verkehrliche Regelungen (z.B. Einbahnstraßen) ausprobiert und ggf. angepasst werden.

Förderung

Der Fördersatz durch die Städtebauförderung liegt derzeit bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten (d.h. für den Teil der Maßnahme, der einen städtebaulichen Mehrwert bietet). Hinzu kommen möglicherweise Sonderfördertöpfe, die je nach Maßnahme einzeln zu betrachten sind, sowie die Beteiligung des Staatlichen Bauamtes. 

Weiteres Vorgehen

Nach der Sommerpause wird sich der Marktgemeinderat nochmals mit dem Rahmenplan befassen. 

Im Zuge der im Herbst anstehenden Info-Veranstaltung wird dann das Ergebnis öffentlich präsentiert, Martina Schneider wird hierzu mit anwesend sein. 

Anschließend entscheidet das Gremium, wann welche Maßnahme in Angriff genommen werden soll, beginnend mit den Tests im verkehrlichen Bereich.

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