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Auf ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2023 haben die Isener Gemeinderäte einstimmig (15:0) die so genannte „Ladenöffnungsverordnung 2024“ beschlossen. 

Anderen Stellen wie dem Landratsamt, dem Handelsverband, der IHK und der HWK, der Gewerkschaft ver.di und den Kirchen wurde mit Schreiben vom 20.11.2023 per Email Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Auch die Isener Gewerbetreibenden, die in den vorangegangenen Jahren von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung Gebrauch gemacht haben, sowie der Werbering Isen wurden einbezogen.

Freigeben werden nun die Sonntage des Frühlingsfestes des Bauernmarktes (zweiter Sonntag im März, 10.03.2024) und des Kreuzmarktes (fünfter Sonntag nach Ostern, 05.05.2024).

Der Sonntag des Nikolausmarktes kann nicht freigegeben werden, da es sich immer um einen Sonntag im Dezember handelt, der gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) nicht freigegeben werden darf.

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