Isen tritt dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern als Mitglied bei. Das beschlossen die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung vom 7. November 2023 einstimmig (18:0). Die Mitgliedschaft bedeutet, dass die Gemeinde die ihr übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf den Zweckverband überträgt. Sprich: Dessen Mitarbeiter stellen Parkvergehen und Tempoverstöße fest und kümmern sich auch um die Abwicklung der Verwarnungs- und Bußgeldbescheide.
Zur Info: Der Zweckverband ist eine Behörde. Ihm gehörten Ende 2022 fast 220 Kommunen in Südostbayern an. Im Jahr 2022 wurden durch die 121 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen – und Außendienst rund 134.000 Verstöße im ruhenden Verkehr und rund 242.000 Verstöße im fließenden Verkehr geahndet.
Hier der Beschluss im Wortlaut:
Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.November 2022, den Beitritt des Marktes Isen zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):
– § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
– § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)– § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
– § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)– § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
– § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
Abstimmungsergebnis: 18 : 0