Isen, 7. Mai 2023 – In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen für die Amts- und Landgerichte in Bayern statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
In allen Gemeinden werden daher zur Zeit Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Der Markt Isen wurde im Januar 2023 mit Schreiben des Landgerichtes Landshut zur Benennung von mindestens vier Bewerbern und Aufstellung einer Vorschlagsliste aufgefordert. Bis zum Fristende am 30. April 2023 haben sich acht Personen beworben oder wurden vorgeschlagen. Sie wurden schriftlich über die beabsichtigte Aufnahme in die Liste informiert.
Der Marktgemeinderat hat auf seiner Sitzung vom 2. Mai 2023 einstimmig (15 : 0) beschlossen, alle acht Personen in die Vorschlagsliste des Marktes Isen aufzunehmen. Es sind:
1. Heimann, Arthur
2. Huber, Stefan
3. Riep, Bettina
4. Weber, Gabriele
5. Weber, Rolf
6. Eilers, Paulina
7. Raich, Markus
8. Steinleitner, Marion
(hd)