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Wahlhelfer gesucht

Regelmäßig finden Wahlen statt; als nächstes die Kommunalwahlen für Gemeinderat, Bürgermeister, Landrat und Kreistag am Sonntag, den 15. März 2020.

Der Markt Isen benötigt für die Kommunalwahl fast 110 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, damit die Auszählnacht für die Helfer nicht zu lange wird und die Wahllokale auch in den Außenbereichen weiterhin aufrechterhalten werden können. Neben den Bediensteten des Marktes und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Das gilt ganz besonders für Kommunalwahlen, da hier Gemeinderäte, die sich zur Wahl stellen, nicht mithelfen sollen!

Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, am Wahlsonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“

Sie interessiert, was Sie tun müssen? Hier ein paar Informationen:

Ein bis zwei Wochen vor der Wahl finden die Schulungen für die Wahlhelfer statt, in denen der Ablauf am Wahltag, das Bewerten der Stimmzettel sowie der Einsatz der EDV und der Barcode-Scanner erläutert werden.

Da der Wahlvorstand in jedem Stimmbezirk grundsätzlich groß genug ist, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden, werden Sie nicht den ganzen Wahltag im Wahllokal verbringen müssen. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Der Briefwahlvorstand trifft sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheidet über die Zulassung von Wahlbriefen und zählt dann auch ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

Folgende Aufgaben erwarten sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurnen
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.

Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen helfen zu müssen. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden oder Bekannten werden wir bestmöglich berücksichtigen.

Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40,00 €.

Sollte es beim Bürgermeister oder Landrat eine Stichwahl geben, werden alle Wahlhelfer nochmals am Sonntag den 29. März 2020 benötigt. Das Auszählen nach 18:00 Uhr geht bei einer Stichwahl ggf. aber deutlich schneller, es sind ja nur zwei Kandidaten. Auch hierfür wird ein Erfrischungsgeld von 40,00 € bezahlt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte im Rathaus Isen bei Frau Seilersdorfer (Email: seilersdorfer@isen.de oder Telefon: 08083/5301-28).

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Wasser Isen
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